Antrag auf Mitgliedschaft
in der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Baden Württemberg e. V.
Die Mitgliedschaft bei der LAG SELBSTHILFE können Verbände beantragen, die die Belange der Menschen mit Behinderungen vertreten und fördern:
- Verbände, die auf der Landesebene in einem Landesverband
oder zumindest auf Regierungsbezirksebene in Baden-Württemberg organisiert sind. - Verbände, die der BAG SELBSTHILFE angehören,
jedoch auf der Landesebene nicht organisiert sind.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
Der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag beläuft sich derzeit in Abhängigkeit der Verbandsgröße zwischen 250,- Euro bis max. 350,- Euro.
Die Mitgliedschaft kann formlos oder mit dem vorbereiteten Formular beantragt werden.
Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
- Ihre Satzung,
- eine Kopie des Eintrags ins Vereinsregister,
- Informationen über die Zusammensetzung des Vorstands,
- einen aktuellen Freistellungsbescheid,
- aktuelle Verbandspublikationen
- sowie Angaben über die Verbandsgröße, Verbandsaktivitäten, Kooperationen mit anderen Selbsthilfe-Verbänden und Mitgliedschaften zu Dachorganisationen.