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Übersicht
Landesbehindertengleichstellungsgesetz in Baden-Württemberg
- Verabschiedung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes in Baden-Württemberg – (Juni 2005)
- Landesbehindertengleichstellungsgesetz – Vorgeschichte und Positionen der LAGH (2002 - 2005)
- 5. Mai 2004: LAGH-Aktion für ein Landesgleichstellungsgesetz nach den Vorstellungen behinderter Menschen (Mai 2004)
- LAGH übergibt Entwurf eines Landesgleichstellungsgesetzes an Sozialminister Repnik (Mai 2002)
Barrierefreies Bauen
- LAGH drängt auf barrierefreien Ausbau des Baden-Airports (März 2005)
- Novellierung der Landesbauordnung (LBO) - Stellungnahme der LAGH (Februar 2004)
- Positionspapier zum barrierefreien Bauen (August 2002)
- Noch viele Barrieren auf dem Weg zur Gleichstellung - LAGH fordert strengere und umfassendere Regelungen zum barrierefreien Bauen (Mai 2001)
Sozialhilfeförderung
- Kürzungen für Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg vorerst abgewendet (Februar 2005)
- Resolution gegen die Kürzung der Selbsthilfeförderung (Juni 2002)
Weitere Themen
- „Soziale Teilhabe - wir bleiben am Ball”
Erwartungen der Menschen mit Behinderung an die neu gewählten Landtagsabgeordneten (Mai 2006) - Wahlprüfsteine der LAGH zur Landtagswahl am 26. März 2006 (März 2006)
- Verwaltungsreform in Baden-Württemberg - Stellungnahme der LAGH (Februar 2004)
- Tag behinderter Menschen im Parlament
- Vorschläge der LAGH über ehrenamtliche Richter und Patientenvertreter (Januar 2004)
- Förderung
des behindertengerechten ÖPNV -
Busförderprogramm 2001 (April 2001)
Offener Brief von Horst Mehl (Vorsitzender der LAGH)
Aktuelle Pressemitteilungen der
LAG SELBSTHILFE finden Sie hier …
Ältere Pressemitteilungen im
Archiv …
„Soziale Teilhabe - wir bleiben am Ball”
Erwartungen der Menschen mit Behinderung an die neu gewählten Landtagsabgeordneten / LAG SELBSTHILFE
Auch dieses Jahr wurde die LAG SELBSTHILFE (früher LAGH) Baden-Württemberg wieder aktiv anlässlich des 5. Mai, dem europaweiten Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Wir sammelten Wünsche, Forderungen und Visionen von behinderten und chronisch kranken Menschen, wie sie sich ein Leben in unserer Gesellschaft vorstellen - besonders in Baden-Württemberg. Mehr als 1000 Einzelantworten erreichten uns. Diese Forderungen für die 14. Legislaturperiode haben wir am 27. Juli in aufbereiteter Form den Fraktionen übergeben, ebenso erhielt jeder Abgeordnete einen Forderungskatalog. Den Katalog können Sie hier einsehen und herunterladen.

Forderungskatalog der LAG SELBSTHILFE
Bei der offiziellen Übergabe im Landtag erläuerte die LAG SELBSTHILFE exemplarisch einige Forderungen mit besonderem Bezug zur Landespolitik.

Vertreter der LAG SELBSTHILFE erläutern Politikern aus allen Landtagsfraktionen Forderungen behinderter und chronisch kranker Menschen.
Landesbehindertengleichstellungsgesetz in Baden-Württemberg – Verabschiedung
Das am 20.04.05 vom Landtag beschlossene Gesetz zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze (L-BGG)
ist am 1. Juni 2005 in Kraft getreten. Obgleich die LAGH bei Fraktionen
und Mitgliedern des Sozialausschusses sowie bei Sozialministerin a.D. Gönner
gegen den Regierungsentwurf mehrfach interveniert und für ihre Änderungsvorschläge
Unterstützung einzelner Abgeordneter gefunden hatte, ist das Gesetz
in der Fassung der Regierung verabschiedet worden. Die LAGH hatte insbesondere
das Bestellungsverfahren des Landesbehindertenbeauftragten, das unzureichende
Verbandsklagerecht sowie die mehr oder weniger komplette Aussparung der
kommunalen Ebene kritisiert. Das Gesetz finden Sie auch auf der Homepage
des Sozialministeriums www.sozialministerium-bw.de.
Die Vorgeschichte und Positionen der LAGH finden Sie hier.
LAGH drängt auf barrierefreien Ausbau des Baden-Airports
Im vergangenen Jahr hat sich die LAGH am Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des BADEN-AIRPORTS beteiligt und die Einhaltung der Standards zur barrierefreien Umweltgestaltung eingefordert. In der mündlichen Anhörung haben wir unserer Forderung noch einmal Nachdruck verliehen und angeregt, Details zur Beteiligung der Behindertenverbände und zur barrierefreien Gestaltung in einer Zielvereinbarung nach § 5 Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu regeln. Nachdem sich die Betreibergesellschaft des BADEN-AIRPORTS hierzu bereit erklärt und die BAGH als anerkannter Behindertenverband nach § 13 BGG die LAGH Baden-Württemberg mit der Aushandlung einer Zielvereinbarung bevollmächtigt hat, sind die anstehenden Verhandlungen ins Zielvereinbarungsregister des Bundesgesundheitsministerium eingetragen worden. Die Veröffentlichung des Verfahrens ermöglicht weiteren Behindertenverbänden, der Verhandlungskommission innerhalb von vier Wochen beizutreten. Im ersten Gespräch am 09.02.05 wurden zunächst die gegenseitigen Erwartungen sondiert und der Entwurf einer Zielvereinbarung (nach dem Muster des DBR) diskutiert. Die LAGH hat sich vorbehalten, die Ergebnisse des Gesprächs und den Vereinbarungsentwurf mit ihrem AK Bauen und Verkehr zu beraten. Am 22.03.05 prüft die LAGH zusammen mit dem leitenden Architekten die Baupläne für das Terminal auf Einhaltung der DIN 18024.
Kürzungen für Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg vorerst abgewendet
Anfang November 2004 hat das Sozialministerium Baden-Württemberg die LAGH über seine geplanten Einsparmaßnahmen für den Staatshaushalt 2005/2006 informiert. Unter den betroffenen Haushaltsansätzen waren auch die Förderungen von Selbsthilfegruppen/-verbänden behinderter und chronisch kranker Menschen mit einer Kürzung um 10%. Die LAGH hat ihr Unverständnis darüber nicht nur schriftlich kundgetan, sondern in Gesprächen mit den Landtagsfraktionen und der Sozialministerin Gönner für eine stabile Förderung der Selbsthilfe gerade in finanziell schlechten Zeiten plädiert. Offensichtlich waren die Argumente der LAGH überzeugend: am 27.01.05 hat der Finanzausschuss beschlossen, die Förderung der Selbsthilfeverbände und -gruppen, die sich für Familie, Frauen, Kinder, behinderte und chronisch kranke Menschen einsetzen, auf dem Niveau von 2004 fortzuführen. Die LAGH ist froh, dass sich das Land weiterhin zur uneingeschränkten Förderung der Selbsthilfe bekannt hat und hofft, mit diesem Signal gestärkt für eine Ausweitung der Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen auf Landesebene werben zu können
Landesbehindertengleichstellungsgesetz
Vorgeschichte
und Positionen der LAGH (2002 - 2005):
Hier finden Sie den Gesetzentwurf
der LAGH für ein Landesbehindertengleichstellungsgesetz vom
Mai 2002 samt Begründung.
Das förmliche Anhörungsverfahren zum Entwurf der Landesregierung
für ein Landesbehindertengleichstellungsgesetz endete Anfang Oktober
2004. Lesen Sie hier den Gesetzentwurf und
die Begründung
der Landesregierung vom Sommer 2004. Die LAGH hat den Gesetzentwurf,
der erheblich von den Erwartungen behinderter Menschen und damit auch vom
LAGH-Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz von 2002 abweicht, in ihrer
Stellungnahme kritisiert und in der vorgelegten Fassung abgelehnt. In der
weitgehenden Ablehnung des Gesetzentwurfs waren sich sämtliche Behinderten-,
Sozial- und Wohlfahrtsverbände einig; sie haben deshalb eine öffentliche
Aussprache mit Beteiligung der behinderten Menschen und ihren Organisationen
im Landtag eingefordert. Sie können die Stellungnahme
der LAGH vom 30.09.04, der sich die in der LIGA zusammengefassten Mitgliedsverbände
komplett angeschlossen haben, hier
einsehen.
In einem vom 01.04.05 hat die LAGH noch einmal eine Korrektur des Gesetzentwurfs zur Gleichstellung behinderter Menschen angemahnt. Das am 20.04.05 vom Landtag beschlossene Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze (L-BGG) ist am 1. Juni 2005 in Kraft getreten.
5. Mai 2004: LAGH-Aktion für ein Landesgleichstellungsgesetz nach den Vorstellungen behinderter Menschen
Die LAG Hilfe für Behinderte Baden-Württemberg e.V. veranstaltete am 5. Mai, dem europaweiten Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen, einen Aktionstag zum Gleichstellungsgesetz in Baden-Württemberg. Ab 13.00 Uhr gab es in der Stuttgarter Stadtmitte einen Info-Stand mit Unterschriftensammlung.

Mit einer Kundgebung verliehen wir um 16.00 Uhr unserer Forderung an die Landesregierung Nachdruck, in Baden-Württemberg endlich ein Landesgleichstellungsgesetz zu erlassen, das den Forderungen behinderter und chronisch kranker Menschen entspricht.

Luftballons stiegen in die Lüfte als Ausdruck der Wünsche und Hoffnungen, die für die Betroffenen mit einem solchen Gesetz verbunden sind. Zusammen mit den Unterschriften aus unseren Verbänden konnte die LAGH mehr als 1.500 Unterschriften sammeln.

Seit Mai 2002 ist der Gesetzentwurf der LAGH in der politischen Debatte und wir wissen nicht, was dabei herauskommen wird. Ein Bundesgleichstellungsgesetz gibt es bereits seit 2002, die Hälfte aller Bundesländer hat bereits ein Landesgleichstellungsgesetz. Zentrale Forderungen im Gesetzentwurf der LAGH Baden-Württemberg sind umfassende Barriere- und Kommunikationsfreiheit, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe, Verbot von Benachteiligung und Diskriminierung, Beteiligung an relevanten Entscheidungen und Vorhaben, die erleichterte Durchsetzbarkeit individueller Rechtsansprüche sowie Behindertenbeauftragte auf Landes- und Kreisebene. Den Gesetzentwurf können Sie hier, seine Begründung hier nachlesen.
Verwaltungsreform in Baden-Württemberg - Stellungnahme der LAGH
In Baden-Württemberg ist eine umfangreiche Verwaltungsreform beschlossen. Mit einem dreistufigen Verwaltungsaufbau und Verlagerung sämtlicher staatlicher Aufgaben auf die Stadt- und Landkreise soll eine effiziente, bürgernahe, einheitliche und transparente Verwaltung geschaffen werden. Die LAGH hat sich im Februar 2004 mit einer Stellungnahme in die Diskussion um das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz eingeschaltet. Darin äußerte sie Befürchtungen, dass die getroffenen Maßnahmen nicht in allen Politikfeldern zielführend sind oder anderen gültigen Prinzipien widersprechen, so dass sich die Reform auf behinderte Menschen negativ auswirken kann. Insbesondere sieht die LAGH als problematisch, dass der Sparzwang in der Reform derzeitige inhaltliche Ziele der Sozial- und Behindertenhilfe aushebeln könnte, und dass die Verlagerung auf untere Ebenen eine Abkehr von einheitlicher Rechtsanwendung und einheitlichem Verwaltungsvollzug in ganz Baden-Württemberg bedeuten könne. Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen.
Novellierung der Landesbauordnung (LBO) - Stellungnahme der LAGH
Am 16. Juli 2003 stand die Novellierung der Landesbauordnung (LBO) auf der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses des baden-württembergischen Landtags. Damit wurde eine fraktionsübergreifende Debatte angestoßen. Besonders geht es um den §39 LBO "barrierefreie Anlagen". Dazu hatte der LAGH-Arbeitskreis "Barrierefreies Bauen/LBO" seine Vorschläge und Standpunkte in einem Positionspapier erarbeitet und den Fraktionen übermittelt. Neben der LAGH mit ihren Mitgliedsverbänden wird diese Erklärung unter anderem getragen von der AMSEL, dem Dachverband Integratives Planen und Bauen, dem Landesseniorenrat und dem VdK.
Am 16.12.2003 hat der Ministerrat überraschend die Änderung der Landesbauordnung beschlossen. Er beinhaltet folgende Änderungen: Als Antwort auf die demographische Entwicklung wurde eine Regelung zur barrierefreien Zugänglichkeit von Wohnungen eingefügt (§ 35 LBO). Im Gegenzug wurden die bisherigen Anforderungen an die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude reduziert (§ 39 LBO).
Die LAGH hat im Anhörungsverfahren eine Stellungnahme zu den Änderungen abgegeben, da sich beide Neuregelungen sich nicht mit den Vorstellungen und Forderungen von Menschen mit Behinderungen decken, wie sie bereits im gemeinsamen Positionspapier der Behindertenverbände formuliert und an die politische Institutionen übermittelt wurde. Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme vom Februar 2004 und das Positionspapier vom Oktober 2002.
Tag behinderter Menschen im Parlament
Am 16. Oktober 2003 fand der Tag behinderter Menschen im Landtag von Baden-Württemberg zum vierten Mal statt (nach 1995, 1998 und 2000). In verschiedenen Foren und Arbeitsgruppen diskutierten über 150 Menschen mit Behinderung mit den Abgeordneten über ein Landesgleichstellungsgesetz, gleiche Bildungschancen, die Rahmenbedingungen selbstbestimmten Lebens, Barrieren im Alltag, die Situation behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt, die Gesundheitsreform und die Teilhabe im Alter.

Eröffnungsrede zum Tag behinderter Menschen im Parlament
Auch wenn Sie nicht dabei sein konnten, können Sie über die Homepage des Landtages einen ersten Eindruck von der Veranstaltung gewinnen: www.landtag-bw.de/aktuelles/veranstaltungen. Die Tagung wird wieder schriftlich festgehalten, eine Dokumentation kann ab Ende November über den Besucherdienst des Landtags bezogen werden (Tel. 0711/20 63-0)
Vorschläge der LAGH über ehrenamtliche Richter und Patientenvertreter
Auf Anregen der LAGH bewarben sich so viele unserer Mitglieder für das Amt des ehrenamtlichen Richters in der Sozialgerichtsbarkeit, dass die LAGH für alle zu besetzenden Sozialgerichte Kandidaten aus dem Kreis der Versicherten und Versorgungsberechtigten vorschlagen konnte. Seit 1.1.2004 sind 20 Selbsthilfevertreter als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an den Sozialgerichten Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Reutlingen und Ulm sowie am Landessozialgericht Stuttgart tätig. Die Entscheidung über die Besetzung des Amtes am Landessozialgericht Stuttgart steht noch aus. Ebenso ist es uns auf diese Weise gelungen, zahlreiche Kandidaten für die Vertretung der Patienteninteressen in den Ausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigungen vorzuschlagen.
Positionspapier zum barrierefreien Bauen
Unter der Federführung der LAGH hat ein verbändeübergreifender Arbeitskreis, bestehend aus einigen Mitgliedsverbänden, AMSEL, DIPB, Landesseniorenrat, VdK und anderen, ein gemeinsames Positionspapier zum barrierefreien Bauen in Baden-Württemberg erarbeitet. Vor dem Hintergrund der Diskussionen um eine Musterbauordnung und dem BGG plädieren die Verbände in dem Papier für den Erhalt des hohen baden-württembergischen Standards, für einen verstärkt barrierefreien Wohnungsbau und für eine schärfere Sanktionierung von Verstößen gegen das barrierefreie Bauen. Bei Interesse kann das Papier zur Verfügung gestellt werden.
Resolution gegen die Kürzung der Selbsthilfeförderung
Bei der Mitgliederversammlung am 8. Juni 2002 wurde auf Anregung der Alzheimer Gesellschaft der Entwurf einer gemeinsamen Resolution gegen die Kürzung der Selbsthilfeförderung beschlossen. Die Resolution soll zunächst an den Sozialminister, später ggfs. an die Landtagsfraktionen und an die Presse gerichtet werden. Die Resolution ist hier zu lesen
LAGH übergibt Entwurf eines Landesgleichstellungsgesetzes an Sozialminister Repnik
Mit der offiziellen Übergabe eines Gesetzentwurfs zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg an Sozialminister Friedhelm Repnik begann am 6. Mai im Landtag eine intensive Debatte zwischen Politik und Betroffenen.

Die LAGH forderte dabei die zügige gesetzliche Gleichstellung behinderter Menschen in allen Regelungsbereichen des Landesgesetzgebers. Ein Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderungen ist bereits seit 1994 im Grundgesetz und seit 1995 in der Landesverfassung Baden-Württemberg verankert. Zur Begründung zum Landesgleichstellungsgesetz bitte dem Link folgen. Der vollständige Text des Entwurfs ist hier zu lesen.
Nach dem Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes am 01. Mai 2002 seien nun die Länder am Zug, sagte Brigitte Stähle, Vorstandsmitglied der LAGH. Die Grundsatzregelungen des Bundesgesetzes müssten nun auf die Ebene der Länder heruntergebrochen und dort weiter konkretisiert werden, damit sie auch im Alltag behinderter Menschen ankommen. "Denn nur ein Gesetz eröffnet Menschen mit Behinderungen einklagbare Rechte und Wege zu ihrer Durchsetzung," so Stähle.

Der Vorstoß der LAGH Baden-Württemberg ist eingebettet in die bundesweite Kampagne "Gleichstellung aber richtig!", einer Initiative der Aktion Mensch.
Weitere Forderungen der LAGH sind die regelmäßige Beteiligung der Behindertenverbände bei allen Vorhaben, die Belange behinderter Menschen betreffen, die gesetzliche Verankerung von Behindertenbeauftragten auf Landes- und Kreisebene und die Einführung eines Klagerechts für die Behindertenverbände.
Ausführlicher in der Presseinformation zum Entwurf eines Landesgleichstellungsgesetzes.
Noch viele Barrieren
auf dem Weg zur Gleichstellung
LAGH fordert strengere und umfassendere Regelungen zum barrierefreien Bauen
Zum europaweiten Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai 2001 veranstaltete die Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Baden-Württemberg e.V. (LAGH) eine Podiumsdiskussion mit Vertretern der Landtagsfraktionen und des Wirtschaftministeriums im Rathaus der Stadt Winnenden.
Thema der Diskussion war das barrierefreie Bauen. Seit nunmehr gut fünf Jahren ist die Verpflichtung zum barrierefreien Bauen von öffentlichen Anlagen in § 39 der hiesigen Landesbauordnung (LBO) verankert. Mit dieser von den Behindertenorganisationen einhellig begrüßten Neuregelung galt die baden-württembergische Bauordnung trotz kleiner Mängel lange Zeit bundesweit als vorbildlich. Jüngste Debatten im Landtag über eine Schmälerung des § 39 LBO aber hätten die Betoffenen alarmiert und zu dieser Veranstaltung am Europatag ver-anlasst, eröffnete Werner Bitz vom Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte die Diskussionsrunde. Statt über Aus-nahmeregelungen von der Verpflichtung zum barrierefreien Bauen zu räsonieren, sollte die Politik lieber über notwendige Nachbesserungen nachdenken, so Bitz. Konkret nannte Bitz die strengere Verfolgung von Verstößen gegen § 39 LBO, die Einführung des barrierefreien Bauens im allgemeinen Wohnungsbau und die verbindliche Prüfung der einschlägigen DIN-Normen im Plan- und Prüfverfahren. Der Waiblinger Landtagsabgeordnete der CDU, Rolf Kurz, gestand Defizite beim Wohnungsbau ein. Bei der jüngsten Diskussion im Wirtschaftsausschuss des Landtags standen allerdings die finanziellen Belastungen im Mittelpunkt, die sich für den gewerblichen Sektor aus der Verpflichtung zum Einbau von Aufzügen in mehrgeschossigen Gebäuden ergeben. Hier strebe die CDU nach der Sommerpause eine die verschiedenen Interessen ausgleichende Änderung der LBO an. Der parlamentarische Berater der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Jürgen Lange, bezeichnete die LBO von 1996 als einen guten Anfang. Mittlerweile habe man aber erhebliche Lücken insbesondere beim Wohnungsbau entdeckt. Die SPD-Fraktion habe daher im April vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, wonach in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnung eines Geschosses barrierefrei zugänglich und für Rollstuhlfahrer selbstständig nutzbar sein sollte. Entsprechende Regelungen gäbe es z.B. in Rheinland-Pfalz. Der Entwurf habe aber im Landtag keine Mehrheit gefunden, einen eigenen Gesetzesvorschlag habe die CDU bis heute nicht unterbreitet. Der Vertreter des Wirtschaftsministeriums, Hans-Peter Kubach, hob die Wichtigkeit des barrierefreien Bauens und deren Verbindlichkeit hervor. Auf Seiten der Architekten, Planer, Kommunen und des Gewerbes stoße man jedoch wegen der vermeintlichen Mehrkosten für Aufzugsanlagen immer wieder auf Vorbehalte. Das Wirtschaftsministerium setze sich aber nach Kubach konsequent für die Beachtung des § 39 LBO ein, indem es z.B. Fortbildungsmaßnahmen für Architekten unterstütze und in die Vordrucke für Bauanträge einen entsprechenden Hinweis auf § 39 LBO aufgenommen habe.
In der unter Einbeziehung des Publikums lebhaft fortgeführten Diskussion schilderten die anwesenden Menschen mit Behinderungen eindrucksvoll diverse Beispiele von Verstößen gegen die Verpflichtung zum barrierefreien Bauen im öffentlichen Bereich und deren Auswirkungen auf ihr Alltagsleben. Ferner kritisierten sie das unzureichende Angebot an behindertengerechten Wohnraum. Angesichts 8% schwerbehinderter Menschen in Baden-Württemberg und der demografischen Entwicklung verwies Willi Rudolf vom Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter darauf, dass das barrierefreie Bauen keine Sonderbauform für eine kleine Minderheit sei, sondern dass die Beachtung der entsprechenden DIN-Normen allen Menschen diene. Vor diesem Hintergrund und wegen des stagnierenden Wohnungsbaus forderten die Betroffenen von der Politik Anreize und gezielte Programme sowohl für den Neubau von Wohnungen als auch für Umbau- und Anpassungsmaßnahmen. Für die Schaffung der dafür notwendigen Neuregelungen bot die LAGH der Politik ihre konstruktive Mitarbeit und Unterstützung an.
V.i.S.d.P.: Irene Kolb-Specht, c/o LAGH, Fon 0711/251 18 10
Förderung des behindertengerechten
ÖPNV
Busförderprogramm 2001
Offener Brief an die Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg (April 2001)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist ein zentrales Thema für Menschen mit Behinderungen. Die Forderung, bei der Vergabe von Fördermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) die Belange mobilitätsbeeinträchtigter Menschen zu berücksichtigen und Busse mit Einstiegshilfen und/oder Niederflurbusse mit behindertengerechter Zu-satzausstattung bevorzugt zu fördern, stand daher auch auf der Agenda des Tags behinderter Menschen im Parlament am 25. Mai 2000. Die seinerzeit anwesenden Abgeordneten haben einen Handlungsbedarf erkannt und zugesagt, sich im Sinne der betroffenen Menschen für Verbesserungen einzusetzen.
Nun ist uns bekannt geworden, dass im Busförderprogramm 2001 zwar die Gesamtförderbeträge angehoben worden sind (pro BE 190.000 DM), aber weiterhin für niederflurige Busse nur eine Zusatzförderung von 10.000 bzw. 15.000 DM gewährt wird. An der grundsätzlichen Förderstruktur wurde somit nichts geändert; behindertengerechte Aspekte spielen immer noch keine bzw. nur eine untergeordnete Rolle.
Als Dachorganisation von Landesverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen in Baden-Württemberg bittet die LAGH die Landtagsfraktionen, dafür Sorge zu tragen,
dass § 3 Nr. 1 (d) GVFG (Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Vorhaben "Belange Behinderter, alter Menschen und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt.") korrekt erfüllt wird. Wir sehen dies nur dadurch gewährleistet, dass die Erfüllung der entsprechenden Bedingungen (insbesondere Niederflurbusse, fahrzeuggebundene Einstiegshilfen) zwingende Fördervoraussetzung wird
auf eine entsprechende Reform der "Verwaltungsvorschrift Fahrzeuge" und der künftigen Busförderprogramme zu drängen.
Nachdem in jüngster Zeit auch andere Bedingungen (z.B. abgasarme Motoren) zwingende Fördervoraussetzung wurden, sehen wir es als angemessen an, auch bezüglich der Barrierefreiheit nachhaltige Fortschritte anzustreben. Dies halten wir sowohl aufgrund rechtlicher Gegebenheiten (Benachteiligungsverbot in der Landes-verfassung) als auch der demografischen Entwicklung für dringend geboten.
Wir hoffen auf Ihre Initiative und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Horst Mehl
Vorsitzender