Landtagswahl Baden-Württemberg am 26. März 2006
Wahlprüfsteine der LAGH zur Landtagswahl
Die LAGH forderte klare Positionen zu folgenden Themen ein:
- Selbsthilfeförderung und -unterstützung
- Nachbesserungen beim Landesbehindertengleichstellungsgesetz
- Integrative Erziehung und Bildung
- Persönliches Budget unabhängig von Art und Schwere der Behinderung
- Kommunalisierung und Ambulantisierung der Behindertenhilfe durch die Verwaltungsreform 2005 und die Beseitigung negativer Auswirkungen für behinderter Menschen
- Herausforderungen auf Grund des demographischen Wandels: Entlastung
pflegender Angehöriger durch professionelle Hilfestrukturen

Synopse der LAG-Wahlprüfsteine und der ungekürzten Antworten der Landtagsfraktionen
(unterzeichnet von den Fraktionsvorsitzenden Mappus/CDU, Dr. Noll/FDP, Kretschmann/GRÜNE und Drexler/SPD)
I. Selbsthilfe als unverzichtbares bürgerschaftliches Engagement
II. Mehr Gleichstellung behinderter Menschen wagen
III. Integrative Erziehung und Bildung
IV. Persönliches Budget – unabhängig von Art und Schwere der Behinderung
V. Verwaltungsreform 2005: Kommunalisierung und Ambulantisierung der Behindertenhilfe
VI. Zusatzfrage zum demografischen Wandel
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I. Selbsthilfe als unverzichtbares bürgerschaftliches Engagement
Die Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem wichtigen und unverzichtbaren Bestandteil des bürgerschaftlichen Engagements entwickelt. Gleichzeitig haben gesamtgesellschaftliche Entwicklungen und jüngste gesetzgeberische Maßnahmen die Anforderungen an die Selbsthilfe beträchtlich steigen lassen, so dass ein Ausbau der Selbsthilfe unausweichlich ist (s. auch LT-DS 13/4407, S. 7).
FRAGEN
Mit welchen konkreten Maßnahmen will Ihre Fraktion die organisierte Selbsthilfe angesichts der gemeinsam zu bewältigenden Herausforderungen in der kommenden Legislaturperiode unterstützen?
Das Land fördert die Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen seit Jahren auf freiwilliger Basis und hat so zur Entstehung funktionierender Selbsthilfestrukturen auf regionaler und überregionaler Ebene maßgeblich beigetragen. Wird sich Ihre Fraktion trotz der angespannten Haushaltslage auch weiterhin für eine verlässliche Förderung der Selbsthilfe einsetzen, und wenn ja, in welchem Umfang?
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CDU
Der Einsatz bürgerschaftlich Engagierter in der Selbsthilfe ist eine unverzichtbare Säule im Gesundheits- und Sozialsystem. Selbsthilfegruppen ergänzen das professionelle Versorgungssystem und sie betonen die Eigenverantwortung der Betroffenen. Selbsthilfegruppen genießen inzwischen in medizinischen, therapeutischen und sozialarbeiterischen Berufsfeldern ein hohes Maß an Anerkennung und werden als ergänzende Hilfe akzeptiert.
Da die Zahl der behinderten Menschen in den nächsten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung steigt, ist auch mit einer erhöhten Nachfrage an Unterstützung durch Selbsthilfe zu rechnen. Die CDU geht davon aus, dass ein Ausbau der Selbsthilfe erforderlich ist und wird diesen Prozess wohlwollend begleiten.
Trotz hohem Bekanntheitsgrad und großer Anerkennung
der Arbeit, sind nur etwa 6 bis
9 % der Betroffenen landesweit in Selbsthilfegruppen engagiert. Der Öffentlichkeitsarbeit kommt
daher auch künftig ein hoher Stellenwert zu. Die CDU-Landtagsfraktion
begrüßt und unterstützt daher Maßnahmen, die zur weiteren
Steigerung des Bekanntheitsgrades des Angebotes und des Potenzials der Selbsthilfe
beitragen.
Der Koalitionsvertrag im Bund enthält die Absichtserklärung,
ein Präventionsgesetz zu verabschieden. Im letzten Entwurf des Präventionsgesetzes,
das der Diskontinuität zum Opfer fiel, war in § 20 d eine
Regelung enthalten, die die Selbsthilfeförderung verbindlich und konkret
formuliert hat. Die CDU wird die weitere Entwicklung auf Bundesebene in dieser
Richtung wohlwollend begleiten.
Die CDU-Landtagsfraktion wird sich - unabhängig von künftigen bundespolitischen
Entwicklungen - dafür einsetzen, dass die Selbsthilfe im Land unbürokratisch
unterstützt wird. Auch in der kommenden Legislaturperiode werden
wir die Selbsthilfe im Rahmen der bestehenden finanziellen Möglichkeiten
unterstützen.
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FDP
Selbsthilfe ist Übernahme von Verantwortung für sich selbst und andere Menschen mit ähnlichen Problemlagen. Ein zentraler Ansatz liberaler Politik für Menschen mit Behinderung ist daher die Hilfe zur Selbsthilfe. Die FDP setzt auf die organisierte Selbsthilfe. Selbsthilfe braucht verlässliche Strukturen. Deshalb haben wir durchgesetzt, dass die finanzielle Unterstützung des Landes für die Selbsthilfeorganisationen trotz aller Sparzwänge ungekürzt erhalten blieb. Dafür treten wir auch künftig ein. Die Kompetenz der „Experten in eigener Sache“ ist für uns bei allen konzeptionellen und strukturellen Weiterentwicklungen unverzichtbar.
Freiwilliges Engagement in Selbsthilfegruppen ist für uns unverzichtbar. Deshalb sehen wir alle – gesetzliche Krankenkassen, Land bzw. Kommunen – in der Verantwortung, Selbsthilfe zu stärken. Wir treten dafür ein, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihrer Verpflichtung zur Unterstützung der Selbsthilfe nachkommen. Wir werden sehr darauf achten, dass die heute gesetzlich verankerte Pflicht zur finanziellen Förderung der Selbsthilfe durch die Krankenkassen erhalten bleibt, falls es zu einem Präventionsgesetz des Bundes kommen sollte.
Weitere Maßnahmen zur Unterstützung sind: Der seit 01. Januar 2006 vom Land abgeschlossene Versicherungsschutz für alle bürgerschaftlich engagierte Bürgerinnen und Bürger. In der kommenden Legislaturperiode soll zudem das Vereinsrecht vereinfacht werden (u. a. bürokratische Erleichterungen bei der Eintragung von Veränderungen im Vereinsregister; Haftungsbeschränkung auf das Vereinsvermögen). Wir sind der Meinung, dass ehrenamtliche Tätige von bürokratischen Hürden weitestgehend befreit werden müssen, damit sie mehr Zeit für ihre eigentliche Aufgabenstellung haben.
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GRÜNE
Es ist unbestritten, dass sich die Selbsthilfe inzwischen
zur fünften Säule im Gesundheitswesen entwickelt hat und einen
unverzichtbaren Beitrag dazu leistet, dass die Lebensqualität behinderter
und chronisch kranker Menschen verbessert wird und ihre Interessen artikuliert
und wahrgenommen werden. Darüber hinaus hat die organisierte Selbsthilfe
auf veränderte gesellschaftliche Anforderungen flexibel und bedarfsorientiert
reagiert. Die rechtliche und faktische Aufwertung der Selbsthilfe war daher
konsequent. Die GRÜNE Fraktion hält es jedoch für
ganz entscheidend, dass die organisierte Selbsthilfe mehr Öffentlichkeit
erhält. Die Politik kann dazu einen zentralen Beitrag leisten,
indem sie einerseits die Selbsthilfe vermehrt an den Stellen einbindet, wo
Medieninteresse besteht und andererseits die Bedeutung der Selbsthilfe durch
Schirmherrschaften, Grußworte etc. deutlich macht.
Zudem halten wir einen noch regelmäßigeren und engeren
Austausch zwischen Selbsthilfe und Politik für wichtig,
um die inhaltliche Kooperation zu verstärken und Initiativen ohne
Reibungsverluste abzustimmen. Zudem muss in der Selbsthilfe, wie in
vielen anderen Bereichen, die Zusammenarbeit zwischen professionellen
und ehrenamtlichen Kräften optimiert werden. Die Zunahme
schwerbehinderter Menschen macht einen Ausbau der Selbsthilfe unverzichtbar. Dieser
Ausbau – vor allem auch bei den ambulanten Hilfeangeboten - kann aber
nur durch die vermehrte Einbindung von bürgerschaftlichem Engagement bewerkstelligt
werden. Die Politik kann über verschiedene Maßnahmen (Schulungen,
Koordinationsstellen, Informationsbündelung, Öffentlichkeitskampagnen
etc.) dazu beitragen, das bürgerschaftliche Engagement
zu stärken und es besser mit der Selbsthilfe zu verknüpfen.
Für die optimale Verbindung von professionellen und ehrenamtlichen Kräften
im Rahmen der Selbsthilfe muss das Land aus GRÜNER Sicht eigene Mittel
für Schulungen, Fortbildungen etc. zur Verfügung stellen.
Die GRÜNE Fraktion bekennt sich ganz klar zur finanziellen
Verantwortung des Landes für die Selbsthilfe. Trotz der
Förderung durch die Sozialversicherung halten wir eine Förderung
des Landes nach wie vor ebenfalls für unverzichtbar. Angesichts
steigender Aufgaben dürfen aus GRÜNER Sicht die im Haushalt
in verschiedenen Titeln für die Selbsthilfe bereitgestellten
Mittel auf keinen Fall weiter abgesenkt werden.
Die GRÜNE Fraktion hat sich daher in den Haushaltsverhandlungen der
letzten Jahre immer gegen Kürzungen gewehrt, z.B. bei den geplanten
Kürzungen bei Selbsthilfegruppen auf dem Gebiet der Behindertenhilfe
im Doppelhaushalt 05/06 oder bei den sozialpsychiatrischen Diensten. Eine
ganz genaue Bezifferung der notwendigen Förderung durch das Landes für
die Selbsthilfe ist aus GRÜNER Sicht für die nächsten Haushaltsjahre
augenblicklich nicht möglich, weil die Bedarfe steigen und auch mit
den finanziellen Förderinstrumenten flexibel darauf reagiert werden
muss.
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SPD
Für die SPD ist die Förderung der
Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements zentraler Bestandteil
der Sozialpolitik. Damit sich Selbsthilfeaktivitäten und
bürgerschaftliches Engagement aber entfalten können, bedarf es unterstützender
Strukturen. Wir sehen das Land in der Pflicht, zusammen mit den
Kommunen geeignete Rahmenbedingungen für Selbsthilfeaktivitäten
und bürgerschaftliches Engagement bereit zu stellen. Wichtig ist für
uns auch, dass Selbsthilfe nicht als Ersatz oder Ausfallbürge für
notwendiges staatliches Handeln missbraucht wird.
Vor diesem Hintergrund sprechen wir uns für einen bedarfsgerechten
Ausbau der Selbsthilfeförderung durch das Land aus.
Darüber hinaus ist es wichtig, die Landesförderung verlässlich
zu gestalten. In den letzten Jahren waren Selbsthilfegruppen und
die Verbände behinderter Menschen immer wieder von Haushaltskürzungen
bedroht. Um den Verbänden Planungssicherheit zu geben, muss
die Förderung verstetigt werden.
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II. Mehr Gleichstellung behinderter Menschen wagen
Im Juni 2005 ist das baden-württembergische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Kraft getreten. Die Behindertenverbände sehen in diesem Gesetz nur einen ersten Schritt, dem in der kommenden Legislaturperiode weitere folgen müssen.
FRAGEN
Wie stehen Sie und Ihre Partei generell zu einer Nachbesserung des baden-württembergischen „Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“ in Kooperation mit den Behindertenverbänden, insbesondere aber
- zur Angleichung des Landesgesetzes an das Bundesgleichstellungsgesetz,
- zur expliziten Anerkennung und Partizipation der organisierten Selbsthilfe (s. z. B. § 8 des BayBGG) und
- zur gesetzlichen Verankerung von Behindertenbeauftragten auf Kreisebene?
CDU
Menschen mit Behinderungen sind Teil unserer Gesellschaft. Nach Artikel 2 a der Verfassung des Landes Baden-Württemberg darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. § 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes gibt im Wesentlichen drei Ziele vor, zu denen sich die CDU-Landtagsfraktion ausdrücklich bekennt:
- Die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung gilt es zu verhindern und zu beseitigen,
- ihnen ist die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und
- die selbst bestimmte Lebensweise zu ermöglichen.
Mit der Schaffung eines Landesbehindertengleichstellungsgesetzes ist das Land schließlich den langjährigen Forderungen der Verbände von Menschen mit Behinderungen nachgekommen.
Die CDU-Landtagsfraktion will das Landesbehindertengleichstellungsgesetz zunächst einige Zeit in der Praxis wirken lassen. Wir sind gerne dazu bereit, nach dieser Zeit das Gesetz einer Evaluation zu unterwerfen, um festzustellen, ob Änderungs- und Weiterentwicklungsbedarf besteht. Dies soll in enger Abstimmung mit allen Beteiligten, also vor allem auch den Behindertenverbänden geschehen.
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FDP
Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung ist ein Eckpfeiler liberaler Sozialpolitik. Die FDP hat sich seit langem im Landtag für ein Landesbehindertengleichstellungsgesetz eingesetzt, das 2005 endlich in Kraft trat. Wir sehen darin einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Wir wollen das Landesbehindertengleichstellungsgesetz weiter entwickeln und Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände als „Experten in eigener Sache“ frühzeitig und umfassend bei Planungen beteiligen.
Allein mit gesetzgeberischen Maßnahmen wird Teilhabe behinderter Menschen am öffentlichen Leben nicht gelingen. Wir setzen daher vor allem auch auf ein Umdenken bei allen Verantwortlichen. Nur wer die Notwendigkeit z.B. zum barrierefreien Planen und Bauen erkennt, wird dies auch konsequent in Alltagshandeln umsetzen. Barrierefreiheit wird – auch aufgrund des demografischen Wandels – zunehmend an Bedeutung gewinnen. Deshalb haben wir die Landesbauordnung geändert und die Verpflichtung zum barrierefreien Bauen auch im privaten Wohnungsbau aufgenommen.
Wir setzen bei der Weiterentwicklung auf die Zusammenarbeit mit den Verbänden. Wir wollen dabei auch die Erfahrungen aus dem Bundesgesetz sowie den anderen Landesgleichstellungsgesetzen einbeziehen. Bereits heute sind alle auf Bundesebene anerkannten Verbände auch auf Landesebene anerkannt und damit berechtigt, bei Planungen beteiligt zu werden. Inwieweit eine gesetzliche Verankerung von Kreisbehindertenbeauftragten eine geeignete Maßnahme ist, die Belange behinderter Menschen umfassend zu berücksichtigen, ist zu prüfen.
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GRÜNE
Auf Bundesebene wird die GRÜNE Fraktion noch in
diesem Jahr eine Evaluation des Gleichstellungsgesetzes vorantreiben. Die
Erkenntnisse über den Umsetzungsstand und die Umsetzungsdefizite müssen
aus unserer Sicht auch von den Landesgleich-stellungsgesetzen berücksichtigt
werden. Die GRÜNEN befürworten dementsprechend auch eine
Nachbesserung des baden-württembergischen Landesgleich-stellungsgesetzes
in Kooperation mit den Behindertenverbänden. Nachdem wir viele
Jahre darauf gedrängt haben, dass endlich auch in Baden-Württemberg
ein Gleichstelungsgesetz verabschiedet wird, sind wir mit dessen Ausgestaltung
nicht zufrieden.
Das baden-württembergische Landesgleichstellungsgesetz bleibt in vielen
Teilen hinter den Forderungen des Bundesgesetzes zurück. Wir
unterstützen daher eine Angleichung des Landesgesetzes an das Bundesgleichstellungsgesetz
genauso wie eine explizite Anerkennung und geregelte Partizipation der organisierten
Selbsthilfe. Auch die gesetzliche Verankerung von Behindertenbeauftragten
auf Kreisebene halten wir für ein wichtiges Vorhaben, dessen Umsetzbarkeit
dringend überprüft werden muss.
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SPD
Das baden-württembergische Gleichstellungsgesetz
ist völlig unzureichend und fällt weit hinter die Gesetze
in anderen Bundesländern zurück. Wir haben im Rahmen der Parlamentsberatungen
eine Reihe von Änderungsanträgen gestellt, die sich mit den
von Ihnen formulierten Intentionen decken. So wollten wir das Amt eines
Beauftragten für die Belange behinderter Menschen auf kommunaler Ebene
gesetzlich verankern und wir wollten das Amt des Landes-Behindertenbeauftragten
besser ausgestalten. Es ist völlig unzureichend, dass im jetzigen
Gesetz die Berufung eines Landes-Behindertenbeauftragten nur durch
eine „Kann-Vorschrift“ in das Belieben des Ministerpräsidenten
gestellt wird.
Vor diesem Hintergrund sprechen wir uns dafür aus, in
der kommenden Legislaturperiode das Gleichstellungsgesetz grundlegend
zu überarbeiten. Dies muss im engen Dialog mit den
Verbänden behinderter Menschen geschehen.
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III. Integrative Erziehung und Bildung
Die aktuellen bildungspolitischen Diskussionen wie „G 8“, „schulreifes Kind“, „Orientierungs- und Bildungspläne“, „Ganztagesbetreuung und Jugendbegleiter“ blenden die Belange behinderter und chronisch kranker Kinder und Jugendlicher nahezu vollständig aus. Die Themen „Inklusion“, „Integration“ und angemessene Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung spielen bei diesen Vorhaben und Modellprojekten nur eine untergeordnete Rolle.
FRAGEN
Im Rahmen des Konzeptes „schulreifes Kind“ wird die Einschulungsuntersuchung in Kindergärten zeitlich vorverlagert. Damit sollen so genannte Risikokinder (Begriff, s. Informationsschrieben des LRA Reutlingen an die Kindergärten vom 9.12.05 und Pressemitteilung des Sozialministeriums vom 30.1.06) mit möglichen gesundheitlichen Einschränkungen frühzeitig entdeckt werden. Welche Maßnahmen und Förderungen sollen anschließend ergriffen werden, damit die geplanten Untersuchungsmaßnahmen nicht nur zu einer Stigmatisierung („Risikokind“) und gegebenenfalls Selektion, sondern zu einer angemessenen individuellen (Früh-) Förderung mit dem Ziel der Inklusion führen? In welcher Weise wir das Land die Kreise bei dieser Aufgabe unterstützen?
Entgegen des gesetzlichen Auftrags der allgemeinen Schulen (s. § 15 Abs. 4 SchulG) ist die Integration behinderter Kinder wegen des Postulats der Lernzielgleichheit und der unzureichenden Gegebenheiten in den Schulen immer noch die Ausnahme. Alternative Formen der integrativen Bildung wie Begegnungs- und Kooperationsprojekte, Außenklassen und integrative Schulentwicklungsprojekte (s. § 15 Abs. 5 und 6. i. V. m. § 22 SchulG) werden seit Jahren trotz positiver Erfahrung nur vereinzelt und punktuell angeboten. Mit welchen gesetzgeberischen Maßnahmen will Ihre Fraktion den Zugang behinderter Kinder zu allgemein bildenden Schulen erleichtern (z.B. Elternwahl- und -mitspracherecht oder Streichung der Lernzielgleichheit wie in Bayern) und die Angebote zur Integration auf eine verbindlichere Basis stellen?
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CDU
Mit der neu konzipierten Schuleingangsuntersuchung soll bereits 24 bis 15 Monate vor der Einschulung festgestellt werden, ob Förder- oder Präventionsmaßnahmen notwendig sind. So erhält man ein differenziertes Bild des Kindes und kann besser erkennen, ob ein Kind gesundheitliche Probleme oder Entwicklungsschwierigkeiten hat. Gleichzeitig können Hilfen passgenauer auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Dies ist für uns keine Stigmatisierung, sondern eine Chance, gezielte Hilfen früher anzusetzen.
Die Frühförderung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern ist ein wichtiges Anliegen der CDU-Landtagsfraktion und damit auch des Landes. Denn je früher eine Behinderung bzw. eine drohende Behinderung erkannt und behandelt wird, desto besser sind die Chancen auf Heilung bzw. Milderung. Das Land trägt daher die Personalkosten von 332 sonderpädagogischen Beratungsstellen im Land, in denen behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder von pädagogischen Fachkräften gefördert werden. Daneben fördert das Land die Arbeit der derzeit 35 interdisziplinären Frühförderstellen im Land. In der „Interministeriellen Kommission Frühförderung“ werden über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus Maßgaben für die Frühförderung entwickelt und fortgeschrieben. Das Kultusministerium hat mit der Einrichtung des pädagogischen Teils der „Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung“ beim Regierungspräsidium Stuttgart und den Arbeitsstellen Frühförderung in allen Kreisen eine organisatorische und personelle Struktur installiert, die die Qualifizierung und Weiterentwicklung der Frühförderangebote basisbezogen umsetzt. Mit dem dichten und hochwertigen Netz an Einrichtungen zur Frühförderung nimmt Baden-Württemberg im Bundesvergleich eine Vorreiterrolle ein. Diese gilt es zu erhalten.
Die Frage, inwieweit behinderte Kinder in die allgemeinen Schulen oder in die Sonderschulen aufgenommen werden, hat der Landtag durch Änderung des Schulgesetzes vom 15. Dezember 1997 (GBl. S. 535, vgl. auch Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 12/1854) entschieden. Danach werden Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in den allgemeinen Schulen unterrichtet, wenn sie aufgrund der gegebenen Verhältnisse dem jeweiligen gemeinsamen Bildungsgang in diesen Schulen folgen können. Dies geschieht erfolgreich durch Maßnahmen der Einzelintegration, im Rahmen von Begegnungs- und Kooperationsprojekten, Außenklassen und Integrativen Schulentwicklungsprojekten. Die allgemeinen Schulen werden im Rahmen des sonderpädagogischen Dienstes durch Sonderschulen unterstützt. Die CDU-Landtagsfraktion will diese bestehenden Angebote weiterentwickeln.
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Im Mittelpunkt der Entscheidung über den Lernort muss stets die Frage stehen, ob an den allgemeinen Schulen Bedingungen hergestellt werden können, die Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen eine ihrem individuellen Potenzial entsprechende Entwicklung ermöglichen.
In den allgemeinen Schulen erhielten im Schuljahr 2004/05 etwa 17.000 Schülerinnen und Schüler Unterstützung durch den sonderpädagogischen Dienst. Darüber hinaus sind weitere 2.645 Schülerinnen und Schüler mit bestehenden oder drohenden Behinderungen in allgemeinen Schulen bekannt.
Außenklassen von Sonderschulen an allgemeinen Schulen können im Rahmen der vorhandenen bzw. im verfügbaren Ressourcenrahmen herstellbaren Gegebenheiten, insbesondere mit Zustimmung der beteiligten Schulträger, eingerichtet werden, wenn alle Beteiligten dies wünschen. Die Schulverwaltung übernimmt die Koordination der Entscheidungsfindung.
Die Anzahl der Außenklassen ist von Jahr zu Jahr ansteigend. Die bisher getroffenen Unterstützungsformen durch Fortbildung der Lehrkräfte, Informations- und Erfahrungsaustausch, Dokumentation guter Praxisbeispiele, Tätigkeit der in jedem Kreis eingerichteten Arbeitsstelle Kooperation als Anlauf- und Koordinierungsstelle wirken nachhaltig und werden fortgesetzt.
Im Schuljahr 2005/06 sind an 22 Standorten 28 Integrative Schulentwicklungsprojekte an öffentlichen Schulen eingerichtet. Integrativen Schulentwicklungsprojekte können eingerichtet werden, wenn eine Außenklasse, die gesetzlich verankert ist, nicht gebildet werden kann. Die Zuweisung von Lehrerstunden aus dem Sonderschulbereich an die allgemeinen Schulen muss vom Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler sowie von den insgesamt zur Verfügung stehenden Ressourcen abhängig gemacht werden.
Sowohl in Außenklassen wie in Integrativen Schulentwicklungsprojekten haben die beteiligten Lehrkräfte unterschiedlichste Gestaltungsmöglichkeiten für gemeinsamen Unterricht. Um sie dabei zu unterstützen, wurden sowohl in der Lehrerausbildung wie Lehrerfortbildung entsprechende Angebote verankert.
Der Schulverwaltung sowie allen Beteiligten ist es aufgegeben, sich intensiv mit dem elterlichen Erziehungsplan auseinanderzusetzen. Das schließt zum gegebenen Zeitpunkt die Beteiligung an der Suche nach einer dem Elternwunsch entsprechenden Lösungsform mit ein.
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FDP
Kinder mit Behinderung bzw. von Behinderung bedrohte Kinder brauchen frühe Hilfen. Deshalb setzt die FDP auf interdisziplinäre Frühförderung. Wir haben uns für die Erhaltung der freiwilligen Landeszuschüsse für die interdisziplinären Frühförderstellen eingesetzt und sehen darin einen wichtigen Beitrag des Landes zur Stärkung früher Hilfen.
Das Schulgesetz sieht bereits heute die allgemein bildende Schule als zuständige Schule für alle Kinder an. Bei der Änderung des Schulgesetzes wurde auch das Elternwahlrecht gestärkt. An „runden Tischen“ soll gemeinsam der beste Lernort für das Kind gefunden werden. Wir wollen für Kinder mit Behinderung im Bildungsbereich gleiche Startchancen weiter ausbauen und verbessern. Wir wollen die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung sowie den gemeinsamen Unterricht stärken. Dazu gehört für uns auch die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Schulkindergärten und Sonderschulen. Wir halten am Grundsatz des zielgleichen Unterrichts fest. Ein Nachteilsausgleich – z.B. besondere Hilfen – für behinderte Schülerinnen und Schüler ist dabei unabdingbar.
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GRÜNE
Für die GRÜNE Fraktion besteht das zentrale
Ziel darin, dass alle Kinder in die Bildungsoffensive im frühkindlichen
Bereich eingeschlossen werden. So gilt zum Beispiel der Bildungs- und Orientierungsplan
genauso für behinderte Kinder. Die gemeinsame Erziehung sowohl von Kindern
mit als auch ohne Behinderung ermöglicht wichtige Erfahrungen für
ihre Entwicklung.
Die vorverlagerte Schuleingangsuntersuchung darf aus Sicht
der GRÜNEN gerade nicht zur Stigmatisierung und zum frühen „Aussortieren“ von
Kindern führen. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn mit entsprechenden
Maßnahmen (individuelle Förderung durch spezielle Kräfte,
gezielte Sprachförderung, motorische Förderung etc.) auf
den festgestellten Förderbedarf reagiert wird und zwar im Rahmen
des Regelkindergartens. Die GRÜNE Fraktion plädiert daher
auch für eine Umwidmung der Mittel aus dem Konzept „schulreifes
Kind“ zugunsten des Bildungs- und Orientierungsplans,
damit dieser zügig umgesetzt werden kann und der finanzielle Rahmen
dafür gegeben ist, dass besondere Förderung im Rahmen des
Regelkindergartens möglich ist.
Die Mittelumwidmung würde auch Kreise und Kommunen dramatisch entlasten.
Wenngleich die GRÜNEN die wichtige Arbeit von Sonder-/Förderschulen
und –kindergärten anerkennen, sehen wir jedoch insbesondere
in der gemeinsamen Bildung und Erziehung von behinderten und nicht-behinderten
Kindern und Jugendlichen das größte Potential zur Erhöhung
ihrer Bildungschancen.
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Die gemeinsame Erziehung und Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung
ist nicht nur pädagogisch sinnvoll, wie bereits Schulversuche in den
1990er Jahren gezeigt haben, sie ist aus GRÜNER Sicht auch politisch-gesellschaftlich
wünschenswert. Leider werden die positiven Ergebnisse der Studien
bislang nicht konsequent umgesetzt. Schulkooperationen und Außenklassen
halten wir für erste wichtige und sinnvolle Schritte, sie sind jedoch
kein Ersatz für integrative Gruppen. Noch gibt es in Baden-Württemberg
zu wenig integrative Schulen. Die Förderung von Kindern und
Jugendlichen mit Behinderung und/oder anderen Beeinträchtigungen setzt
besondere unterstützende Maßnahmen voraus.
Diese müssen sowohl an Sonderschulen als auch an allgemein bildenden
Schulen zur Verfügung stehen. Bislang gibt es keine ausreichende Grundversorgung
mit ausgebildeten LehrerInnen im Arbeitsfeld Sonderpädagogik. Dies wollen
wir ändern. Um integrative Schulen zu befördern, braucht
es die Unterstützung von Sonderpäda-gogInnen, d.h. nur über
die zusätzliche Einstellung von sonderpädagogischen Lehrkräften
an Regelschulen und die Fort- und Weiterbildung von LehrerInnen im Hinblick
auf sonderpädagogische Kompetenzen wird es gelingen, Kinder mit und
ohne Behinderung gemeinsam zu erziehen und unterrichten. Dazu müssen
dauerhaft Mittel im Landesetat eingestellt werden.
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SPD
Die SPD spricht sich dafür aus, behinderte und
nicht behinderte Kinder gemeinsam zu erziehen und zu betreuen. Wir teilen
die von Ihnen formulierten Bedenken in Bezug auf das Projekt „Schulreifes
Kind“ der Landesregierung. Dies ist ein pädagogisch fragwürdiges
Konzept, weil die Fördermaßnahmen nach den bisher bekannten Überlegungen
in separaten, von den übrigen Kindergartengruppen getrennten Gruppen
durchgeführt werden sollen. Diese Trennung ist pädagogisch nicht
sinnvoll und kann zu einer Stigmatisierung der Kinder führen. Wir
sprechen uns dafür aus, dass die Förderung integrativ im Kindergarten
erfolgt. Dazu bedarf es geeigneter Rahmenbedingungen (z. B. Gruppengrößen,
Personal) und Fortbildungsangebote für die Fachkräfte. Darüber
hinaus ist es erforderlich, dass das Land die Frühförderung weiter
unterstützt.
Im schulischen Bereich wollen wir die Möglichkeiten zur
Integration behinderter Kinder in allgemeinen Schulen ausbauen. Für
die SPD ist die Integration von Kindern mit Behinderungen in die Schule
keine Frage fehlender Ressourcen, sondern eine Frage von Chancengleichheit.
Die SPD möchte Lernen und Leben für alle Kinder in der allgemeinen
Schule in heterogenen Gruppen erreichen. Hierfür ist die Unterstützung
von KlassenlehrerInnen und Schulen durch SonderpädagogInnen notwendig.
Deshalb müssen ausreichend sonderpädagogische Lehrkräfte
den Schulen zur Verfügung gestellt werden.
Der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung
darf nicht länger von der zufälligen Bereitschaft von Schulverwaltung
und Schulen abhängen. Vielmehr sollten die Eltern die Wahlmöglichkeiten
haben, ob ihr behindertes Kind in der Regelschule oder in der Sonderschule
unterrichtet wird. Diese Forderung wollen wir gesetzlich verankern.
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IV. Persönliches Budget – unabhängig von Art und Schwere der Behinderung
Der wissenschaftliche Abschlussbericht zum baden-württembergischen Modellversuch „Persönliche Budgets für Menschen mit Behinderung“ kommt in Bezug auf die Selbstbestimmungs- und Teilhabepotenziale sowie in Bezug auf die Lebenszufriedenheit zu einer sehr guten bis guten Bewertung bei über 70% der Teilnehmer bzw. Budgetnehmer in den Modellregionen (s. auch LT-DS 13/4408).
FRAGEN
Was gedenkt Ihre Partei zu tun, damit das Persönliche Budget in Zukunft von mehr Beteiligten als ein möglicher Weg zur Selbstbestimmung behinderter Menschen akzeptiert wird und so allen behinderten Menschen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung als Leistungsform zugänglich ist?
Welche Konzepte und Initiativen halten Sei für erforderlich, damit Menschen mit Behinderung, die sich für das Persönliche Budget entscheiden, vor Ort die Hilfen und Unterstützung finden, die sie zur eigenständigen Gestaltung ihres Lebens brauchen? Welche konkreten Maßnahmen will Ihre Fraktion in welcher Weise unterstützen?
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CDU
Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland ein „Modellprojekt
Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen“ auf der
Grundlage des SGB IX durchgeführt. Das Modellprojekt wurde von Seiten
des Landes zum einen durch die Begleitung der Konzeptionsphase mit Koordination
und Moderation der beteiligten Akteure und zum anderen durch die Finanzierung
einer wissenschaftlichen Begleitforschung unterstützt.
Wesentliche Bausteine der baden-württembergischen Konzeption wurden
von der Bundesgesetzgebung aufgegriffen sowie in die bundesweit gültige
Handreichung integriert. Seit 01.07.2004 können daher Persönliche
Budgets bundesweit auch außerhalb von Modellregionen beantragt werden.
Die Erfahrungen, die in den drei Modellregionen gemacht wurden, können
ab sofort auf die übrigen Stadt- und Landkreise übertragen werden.
Dass dies zunehmend zum Tragen kommt, zeigt eine Umfrage des Ministeriums
für Arbeit und Soziales vom September 2005: Seit 01.07.2004 sind in
Baden-Württemberg bereits 50 Anträge auf ein Persönliches
Budget gestellt worden.
Die rechtlichen Voraussetzungen sind gegeben. Jetzt
kommt es darauf an das Persönliche Budget bei den Adressaten auch bekannt
zu machen. Nur dann kommen möglichst viele Menschen in den Genuss der
Vorteile, die diese neue Leistungsform bietet. Um die flächendeckende
Umsetzung Persönlicher Budgets weiter zu fördern, halten wir eine
intensive Werbung bei allen Beteiligten sowie entsprechende Fortbildungen
bei den Leistungsträgern und ihren Verwaltungen bzw. die Beratung durch
bereits erfahrene
Kollegen für erforderlich. Multiplikationseffekte
ergeben sich darüber hinaus
sicherlich auch durch die Präsentation gelungener Umsetzungen Persönlicher
Budgets.
Umsetzungshemmnisse sind auch darin zu sehen, dass alle
Beteiligten (auch Leistungsträger) zunächst mit dem neuen Instrument
vertraut werden müssen. Diese Routine wird mit steigenden Fallzahlen
eintreten, dann werden auch die Rehabilitationsträger ihrem Beratungsauftrag
besser nachkommen können. Für das erforderliche Beratungsangebot
stehen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung: Die Gemeinsamen
Servicestellen der Leistungsträger, Beratungsangebote
der Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfeverbände und
anderer Organisationen sowie die von der Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe
für Behinderte (LAGH) im Rahmen des Modellprojektes aufgebaute Budgetassistenz.
Was die Stadt- und Landkreise anbetrifft, so geht es darum, die bereits auf örtlicher Ebene bestehenden Beratungsstrukturen mit einzubeziehen und für das Thema Persönliches Budget zu sensibilisieren.
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FDP
Die FDP setzt – wo immer möglich – auf den Umstieg von Objekt- zur Subjektförderung. Dies stärkt die Eigenverantwortung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Sie werden vom passiven Objekt der Betreuung zum handelnden und steuernden Subjekt, das sich zielgenau die notwendigen Hilfen auswählen kann. Wir haben daher von Anfang an den Modellversuch „Persönliches Budget“ unterstützt und darauf gedrängt, dass es 2001 in den Koalitionsvertrag mit der CDU aufgenommen wurde. Die im Rahmen der vom Land finanzierten wissenschaftlichen Begleitung gewonnenen Erfahrungen müssen in die weitere Ausgestaltung einfließen. Insbesondere auf die Budget-Assistenz ist dabei ein besonderes Augenmerk zu richten, um das Persönliche Budget für eine größere Zahl von Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen.
Nun gilt es, die positiven Erfahrungen aus dem Modellversuch flächendeckend gemeinsam mit allen Beteiligten weiterzuentwickeln. Unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung muss behinderten Menschen der Zugang zum „Persönlichen Budget“ möglich sein. Die FDP setzt dabei auf wohnortnahe ambulante Hilfen und einem „Mix“ aus Fachkräften und ehrenamtlich engagierten Menschen. Auch im nach wie vor notwendigen stationären Bereich müssen gemeinsam mit den Trägern gangbare Wege zur Umsetzung des Persönlichen Budgets entwickelt werden.
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GRÜNE
In Baden-Württemberg können wir eine sehr
positive Bilanz des Modellversuchs Persönliches Budget ziehen. Allerdings
wurde das Budget hier bislang in erster Linie von Menschen mit geistiger
Behinderung gefolgt von Menschen mit psychischer Behinderung genutzt. Menschen
mit körperlicher Behinderung haben das Budget kaum in Anspruch genommen. Die
GRÜNEN setzen sich daher dafür ein, dass das Budget so ausgestaltet
wird, dass es für alle Menschen mit Behinderungen – ungeachtet
der Schwere ihrer Handicaps – geeignet ist.
Dazu bedarf es jedoch Änderungen im Leistungsrecht und
eine Ausweitung der Grundlagen für trägerübergreifende Budgets.
Das Persönliche Budget wird ab dem Jahr 2008 als Rechtsanspruch jedem
Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Bis dahin gilt es, v.a.
durch Informationen und Aufklärung Unsicherheiten und Vorbehalte abzubauen.
Durch eine insgesamt stärkere Förderung ambulanter Leistungen (etwa
durch das GRÜNE „Teilhabegeld“-Konzept) wollen wir den Aufbau
der erforderlichen Dienstleistungen voranbringen.
Die GRÜNEN messen auch der Budgetassistenz eine große
Bedeutung zu. Anders als die Landesregierung halten wir jedoch
eine unabhängige Beratung für zentral, insbesondere im Hinblick
auf die Akzeptanz bei den betroffenen Menschen. Um die Skepsis gerade
auf Seiten potenzieller Budgetnehmer und ihrer Angehörigen abzubauen,
halten wir GRÜNEN eine Beratung durch die Selbsthilfe- bzw. Behindertenverbände,
d.h. eine von Leistungsträger- und Leistungserbringerinteressen
unabhängige Aufklärung und Beratung, für am erfolgreichsten.
Menschen mit Behinderung brauchen auf ihrem Weg zu mehr Eigenverantwortung
und Selbstbestimmung mit dem Persönlichen Budget eine besondere Ermutigung
und Unterstützung. Wir sprechen und daher auch dafür aus,
dass die unabhängige Budgetassistenz, die bislang aus Stiftungsmitteln
finanziert wurde, künftig eine Förderung aus Landesmitteln erhält.
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SPD
Die SPD hat auf Bundesebene die Einführung des
persönlichen Budgets vorangetrieben. Im Jahr 2004 wurde das Persönliche
Budget im SGB IX zum trägerübergreifenden Budget weiter ausgestaltet
und auf pflegerische Leistungen ausgeweitet. Wir halten das Persönliche
Budget für einen zukunftsweisenden Weg, damit behinderte Menschen mehr
Autonomie und Selbstbestimmung erhalten können. Im Rahmen des Persönlichen
Budgets können behinderte Menschen selbst entscheiden, welche Hilfen
sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen wollen. Deshalb ist das Persönliche
Budget auch ein mögliches Steuerungsinstrument, z. B. für den Ausbau
neuer Wohnformen anstelle der bisherigen stationären Betreuung.
Wir setzen uns dafür ein, dass nach dem Ende der Erprobungsphase
Ende 2007 das Angebot des Persönlichen Budgets im Land ausgeweitet
wird. Ziel muss es sein, dass jeder behinderte Mensch, der
dies wünscht, ein persönliches Budget erhalten kann. Dazu
bedarf es auch geeigneter Beratungsangebote, zum Beispiel durch Budgetberater.
Hier ist das Land in der Pflicht, sich an der Bereitstellung solcher
Angebote zu beteiligen.
Darüber hinaus wollen wir uns dafür einsetzen, dass, soweit erforderlich, die
gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene weiter verbessert werden.
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V. Verwaltungsreform 2005: Kommunalisierung und Ambulantisierung der Behindertenhilfe
Infolge der Verwaltungsreform sind die Kreise und Kommunen in vielen Punkten zu zentralen Ansprechpartnern von Menschen mit Behinderung geworden, was angesichts ihrer größeren Bürgernähe so lange zu befürworten ist, als dies nicht zu einer Zersplitterung der Fachkenntnis und übermäßigen Ausdifferenzierung der Hilfeleistungen für behinderte Menschen führt. Erste Erfahrungen behinderter Menschen zeigen uns jedoch, dass die Einstufung nach dem Schwerbehindertenrecht (GdB, Merkzeichen) nicht nur mit immer kürzeren Befristungen bewilligt wird, sondern dass es darüber hinaus zu höchst unterschiedlichen Einstufungen sowie massiven Rückstufungen kommt. Ferner sind im Zuge der Überarbeitung der Sozialhilferichtlinien zur Eingliederungshilfe behinderter Menschen etliche konkretisierende Regelungen weggefallen, weshalb auch dort zu befürchten steht, dass gleiche Sachverhalte künftig landesweit unterschiedlich behandelt werden.
FRAGEN:
Was will Ihre Fraktion gegen diese Zersplitterung unternehmen und wie will sie verhindern, dass die Versorgungsgerechtigkeit von der Durchsetzungsfähigkeit behinderter Menschen und/oder der „Kassenlage“ einzelner Kreise abhängt?
Wie will sich die Landespolitik bei der Weiterentwicklung der ambulanten Hilfestrukturen engagieren und Menschen mit Behinderung und ihren Familien vor Ort ein bedarfsgerechtes, gleichwertiges und verlässliches Hilfsangebot garantieren?
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CDU
Die Standards in der Behindertenhilfe werden im Gesetz festgeschrieben und müssen natürlich überall im Land eingehalten werden. Wenn einzelne Stadt- und Landkreise über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Leistungen gewähren, so ist das aus Sicht des Landes zu begrüßen. Es zeigt, dass die Kommunen bereit sind, Verantwortung für behinderte Menschen zu übernehmen. Eine Verpflichtung für alle anderen Stadt- und Landkreise resultiert daraus aber natürlich nicht.
Das Land nimmt bei der Weiterentwicklung der Behindertenhilfe eine wichtige Rolle ein. Im Rahmen der Investitionsförderung steuert das Land den Ausbau des Netzes an Behinderteneinrichtungen und wirkt entsprechend dem Paradigmenwechsel von der Fürsorge hin zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe auf die Dezentralisierung großer Komplexeinrichtungen hin. Auch die Durchführung des Modellprojektes Persönliches Budget hat das Land initiiert und durch Finanzierung der wissenschaftlichen Begleituntersuchung maßgeblich unterstützt. Das Land wird auch künftig seine Steuerungsfunktion ausüben.
Ein Aspekt dafür, die Eingliederungshilfe im Wege der Verwaltungsreform an die Landkreise zu übertragen, war die Erwartung, dass durch eine örtliche Zuständigkeit auch die Chance auf den Ausbau der ambulanten Angebote steigt. Für einen Ausbau muss auch immer die Bereitschaft in der Gemeinde, also unmittelbar vor Ort, geweckt werden. Dies findet aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion in einem Verhältnis Landkreis – Kommune die besseren Rahmenbedingungen.
Wir sehen durchaus Chancen in der Verwaltungsreform,
die Betreuung und Unterbringung unserer behinderten Menschen künftig
soweit wie möglich wieder wohnortnah verwirklichen zu können.
Dies ist auch unter dem Gesichtpunkt der Integration in das Gemeinwesen
von Vorteil. Selbstverständlich wollen wir auch wissen, wie die Verwaltungsreform
sich in der Praxis auswirkt.
Es ist vorgesehen und notwendig, die konkreten Auswirkungen der Verwaltungsreform
zu prüfen und zu evaluieren. Das wird Mitte 2007 erfolgen.
Dabei sollte auch ausgewertet werden, wie sich die Zahl der ambulanten Angebote
entwickelt hat.
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FDP
Die Hilfen für Menschen mit Behinderung unterliegen gesetzlichen Regelungen wie z.B. dem Schwerbehindertenrecht oder dem SGB XII. Die Stadt- und Landkreise haben diese gesetzlich verbrieften Rechte ohne Einschränkungen zu beachten. Das Sozialministerium hat uns im Gesetzgebungsverfahren zugesichert, in Einzelfällen bei Streitigkeiten die Funktion eines „Ombudsmannes“ einzunehmen, nachdem die FDP die Einrichtung eines Ombudsmannes angeregt hatte.
Eine Überprüfung der Verwaltungsreform und ihrer Wirkungen steht in der nächsten Legislaturperiode auf der Agenda.
Die FDP hat immer darauf hingewiesen, dass die Eingliederungshilfe keine „20-prozentige Effizienzrendite“ erbringen kann und auch nicht muss!
Die Zahl behinderter Menschen steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich. Ursache ist, dass von Geburt an behinderte Menschen im Durchschnitt jünger als die Gesamtbevölkerung sind. Die Lebenserwartung behinderter Menschen nähert sich zudem an die steigende Lebenserwartung an. Menschen mit Behinderung, die zeitlebens auf Hilfe und Unterstützung Dritter angewiesen sind, brauchen die Sicherheit, dass notwendige Hilfen langfristig zur Verfügung stehen. Eine „Hilfe nach Kassenlage“ lehnt die FDP ab. Die Finanzierung der Eingliederungshilfe ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von den Kommunen allein nicht mehr zu schultern ist. Damit langfristig die notwendigen Hilfen verlässlich zur Verfügung stehen, wollen wir die Einführung eines Bundesteilhabegeldes.
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GRÜNE
Die GRÜNEN halten es für dringend geboten,
dass im Bereich der Eingliederungshilfe verlässliche, landesweit gültige
Standards und Regelungen geschaffen werden, die eine Qualitätssicherung
und Vergleichbarkeit der Leistungen der Kreise und Kommunen erlauben. Bereits
im Vorfeld der Verwaltungsreform haben wir an vielen Stellen auf die Gefahren
bei der Behindertenhilfe hingewiesen. Durch die dezentrale Leistungsverwaltung
ist im Moment die Gleichbehandlung betroffener Personengruppen in verschiedenen
Kreisen nicht mehr gewährleistet und spezielle Hilfeangebote werden
nicht mehr gewährt.
Wir setzen uns daher dafür ein, dass der Kommunalverband
Jugend und Soziales (KVJS) als überörtlicher Verband mit
mehr Kompetenzen ausgestattet wird hinsichtlich der Festlegung
von landesweit verbindlichen Regelungen und Standards. Wir halten es
auch im Sinne der betroffenen Menschen für ganz entscheidend,
dass es eine überregionale Sozialplanung gibt. Die GRÜNEN
halten es auch für zentral, dass die ambulanten Versorgungsstrukturen
ausgebaut werden. In Baden-Württemberg haben wir eindeutige
Defizite im Bereich der ambulanten Hilfedienste. Eine besondere Berücksichtigung
ambulanter Dienste im Landespflegeplan und die spezifische Unterstützung
niedrigschwelliger Hilfeangebote sind daher vorrangig.
Das Persönliche Budget kann über eine gesteigerte Nachfrage zudem
dazu beitragen, dass sich neue, wunschgerechte und bedarfsorientierte ambulante
Strukturen und Hilfeformen herausbilden. Für uns GRÜNE
hat daher die Beförderung des Persönlichen Budgets höchste
Priorität, nicht zuletzt, um den wichtigen Paradigmenwechsel
in der Behindertenhilfe voranzutreiben, damit behinderte Menschen vom „Objekt
der Fürsorge“ tatsächlich zum „Subjekt der eigenen
Lebensgestaltung“ werden können.
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SPD
Die SPD hat die Verwaltungsreform abgelehnt,
weil wir die nun offen zu Tage tretenden negativen Auswirkungen auf Menschen
mit Behinderungen vorhergesagt haben. Leider haben CDU und FDP diese Befürchtungen
in den Gesetzesberatungen einfach vom Tisch gewischt.
Vor diesem Hintergrund stimmen wir der Kritik der Behindertenverbände
und der großen Wohlfahrtsverbände an der Verwaltungsreform uneingeschränkt
zu. Wir setzen uns dafür ein, dass es zu keiner Verschlechterung
der Hilfen für Menschen mit Behinderungen kommt und dass Menschen
mit Behinderungen die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie benötigen
und die ihnen rechtlich zusteht. Eine „Behindertenhilfe nach
Kassenlage“ lehnen wir ab.
Um Leistungsverschlechterungen und eine weitere Zersplitterung zu verhindern, sprechen
wir uns dafür aus, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales
als überörtlichem Träger wieder mehr Kompetenzen einzuräumen.
Das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz hat sämtliche Hilfen nach
dem SGB XII auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen,
soweit nicht bundesrechtlich die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen
Trägers der Sozialhilfe zwingend vorgegeben ist. Die SPD hat bereits
in den Beratungen zum Verwaltungsstruktur-Reformgesetz den Antrag gestellt,
dem überörtlichen Träger in denjenigen Bereichen Aufgaben
zu übertragen, in denen dies fachlich angezeigt ist.
Wir halten dies nach wie vor für sinnvoll und streben eine entsprechende
Gesetzesänderung in der kommenden Legislaturperiode an. Dabei
wollen wir an die bewährte Aufgabenverteilung zwischen örtlichem
und überörtlichem Träger anknüpfen, wie sie früher
im Ausführungsgesetz zum BSHG geregelt war. So sollte der Kommunalverband
für Jugend und Soziales unter anderem für folgende Sachverhalte
zuständig sein:
- die teilstationären und stationären Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 bis 60 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, darüber hinaus ist er zuständig für Hilfen für Behinderte und von einer Behinderung Bedrohten und Hilfen für Suchtkranke in fachlich betreuten Wohnformen und Familienpflegestellen für volljährige Behinderte, in fachlich betreuten Tagesstätten für psychisch Kranke und für Behinderte sowie für alle Eingliederungshilfemaßnahmen in Kindergärten und Schulen,
- die teilstationären und stationären Leistungen der Hilfe zur Pflege nach den §§ 61 bis 66 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch für alle Personen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- die Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 bis 69 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch,
- die Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch.
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VI. Zusatzfrage zum demografischen Wandel
Alzheimer- und Demenzerkrankungen nehmen demographisch bedingt drastisch zu. Alzheimer wird auch als das „Leiden der Angehörigen“ bezeichnet und macht pflegende Angehörige ohne ausreichende Unterstützung und Entlastung selbst zu Pflegefällen.
FRAGEN
Was will Ihre Fraktion tun, um Entlastung für die vielen pflegenden
Angehörigen zu schaffen?
Es gibt bislang keinerlei landesweite Pläne in Bezug auf professionelle
Hilfestrukturen: Wie kann bzw. will die Landesregierung die Organisation
professioneller Angebote und deren Zusammenwirken mit dem ehrenamtlichen
Bereich unterstützen?
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CDU
Wir wollen älteren Menschen helfen, so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld und in der von ihnen gewünschten Wohnform zu leben. Von 100 Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg werden fast die Hälfte, nämlich 46, überwiegend von ihren Familienangehörigen zu Hause versorgt. Weitere 21 von 100 Pflegebedürftigen werden bei regelmäßigen Besuchen von Pflegepersonal durch ambulante Pflegedienste versorgt. Die restlichen 33 werden stationär gepflegt, d.h. sie leben dauerhaft in Pflegeheimen. Daran lässt sich messen, welche große Leistung pflegende Angehörige vollbringen, die CDU-Landtagsfraktion hat davor großen Respekt.
Pflegende Angehörige unterliegen einer großen Belastung, deshalb muss es Ihnen auch möglich sein, im persönlichen Umfeld einen Ausgleich dafür zu finden. Dieser Ausgleich kann zum einen durch eine tatsächliche Entlastung von der Pflegetätigkeit stattfinden. Ein ambulanter Pflegedienst kann dazu beitragen, Angehörige bei Teilen der Pflege zu unterstützen. Die ambulante Altenhilfe im Land wird im Wesentlichen durch ein flächendeckendes Netz von ca. 1100 Sozialstationen/Ambulanten Pflegediensten sowie durch ergänzende ambulante und mobile soziale Dienste, Nachbarschaftshilfen etc. durchgeführt.
Vor allem im kommunalen Bereich hat die ambulante Altenarbeit erhebliche praktische Bedeutung und wird vielfach ergänzt durch spezielle Angebote wie Besuchs- und Begleitdienste, "Essen auf Rädern", Einkaufs-, Reparatur-, Putz- und Bücherdienste, die oft auf bürgerschaftlichem Engagement beruhen. Gerade dieser Bereich ist für örtliche Initiativen ein nahezu unerschöpfliches Feld und bietet der Kommunalpolitik und dem engagierten Bürger vielfältige Betätigungsmöglichkeiten. Sie können auch zur Entlastung von pflegenden Angehörigen beitragen.
Schließlich bietet die stationäre Altenpflege in Baden-Württemberg 1.900 Kurzzeitpflegeplätze sowie 3.200 Tagespflegeplätze, die den pflegenden Angehörigen einen Urlaub ermöglichen oder tagsüber die Pflegearbeit übernehmen.
Beratung für pflegende Angehörige bieten die Alzheimer Gesellschaft und in vielen Landkreisen die Altenhilfefachberatungsstellen an. Gerne sind wir dazu bereit, uns mit Ihnen auseinanderzusetzen, wie diese Angebote im Sinne der Angehörigen besser miteinander vernetzt werden können.
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FDP
Am 20. Februar 2006 hat das Kabinett beschlossen, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Elften Buchs Sozialgesetzbuch „Impuls zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in der Pflege“ einzubringen. Ziel ist es, dass folgende Tätigkeitsbereiche des bürgerschaftlichen Engagements in der Pflege zusätzlich in die Fördermaßnahmen aufgenommen werden:
- Sterbebegleitung durch Hospizgruppen in Pflegeheimen,
- Unterstützung häuslicher Pflegearrangements durch Entlastung pflegender Angehöriger,
- Aufbau wohnortnaher niederschwelliger Hilfe- und Unterstützungsnetzwerke für Pflegebedürftige,
- Bürgerschaftliches Engagement für Pflegebedürftige
in neuen Wohnformen.

GRÜNE
Gerade bei der wohnortnahen Versorgung spielen die
familiäre Pflege, Nachbarschaftshilfen, die Unterstützung durch
Freiwilligendienste und das ehrenamtliche Engagement eine große Rolle.
Die Bereitschaft in der Bevölkerung zur Betreuung Hilfebedürftiger
ist bemerkenswert, insbesondere auch bei der Betreuung demenziell erkrankter älterer
Menschen. Die Hilfestrukturen für Demenzkranke sind bislang viel zu
wenig entwickelt. ExpertInnen gehen davon aus, dass sich 2050 die Zahl Demenzkranker
Menschen verdoppelt haben wird.
Das Engagement von ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen kann
als bisher nicht voll ausgeschöpftes, wichtiges Zukunftspotential
betrachtet werden, das eine wirksame Ergänzung insbesondere
im Bereich der sozialen Betreuung ermöglicht. Es ersetzt keines
der Angebote der professionellen Grundpflege. Vielmehr stellt es eine
wirksame Ergänzung dar, da auf diese Weise bisher nicht ausreichend
abgedeckte psychosoziale Bedarfslagen berücksichtigt und Angehörige
entlastet werden können.
Studien haben gezeigt, dass eine grundlegende Voraussetzung für den nachhaltigen Erfolg die Qualifizierung ehrenamtlicher Helfer und Helferinnen darstellt, um sie auf ihre Tätigkeit – insbesondere bei der Betreuung von demenziell erkrankten oder bei sonstigen gerontopsychiatrisch veränderten Hilfebedürftigen – vorzubereiten. Zudem muss der Einsatz von Ehrenamtlichen kontinuierlich moderiert und begleitet werden. Dazu ist eine professionell getragene Infrastruktur nötig („Ehrenamt braucht Infrastruktur“). In Baden-Württemberg besteht bei beiden Voraussetzungen noch großer Nachholbedarf. Dass die Bedeutung der Nachbarschaftshilfen und der Freiwilligendienste gerade auch in der Betreuung pflegebedürftiger Menschen von der Landesregierung bislang nicht ausreichend erkannt wird, zeigen die von ihr für den Haushalt 2005/06 geplanten Kürzungen um jährlich 200.000 Euro bei diesen Hilfen, nicht zuletzt auch bei den niedrigschwelligen Betreuungsangeboten für Demenzkranke. Jeder hier investierte Euro vervielfacht sich in einem Netzwerk von ehrenamtlichen Hilfestrukturen. Nachbarschaftshilfen stärken Bürger und Bürgerinnen in ihrer Verantwortung für andere und das Gemeinwesen. Gerade im Pflegebereich wird man in Baden-Württemberg nicht mehr ohne ehrenamtliches Engagement auskommen. Die GRÜNEN setzen sich daher für eine angemessene Unterstützung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote ein.
SPD
- Die SPD hat im Rahmen der Beratungen der Landtags-Enquetekommission „Demografischer Wandel“ darauf gedrängt, dass die wachsende Zahl demenziell erkrankter Menschen als landespolitische Herausforderung begriffen wird. Wir setzen uns dafür ein, dass die von uns maßgeblich mitformulierten Handlungsempfehlungen der Enquetekommission in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden. Die Kommission hat der Landesregierung beispielsweise empfohlen:
- darauf hinzuwirken, dass ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege- und Betreuungsformen entsprechend dem steigenden Bedarf infolge der demografischen Entwicklung ausgebaut und insbesondere für die Versorgung einer steigenden Zahl Demenzkranker qualifiziert werden;
- darauf hinzuwirken, dass Finanzierungsleistungen im medizinischen Bereich, im pflegerischen Sektor und bei psychosozialen Hilfen auf die spezielle Situation von Demenzkranken zugeschnitten werden;
- die Entwicklung von dezentralen Behandlungsnetzwerken mit flexiblen Modulen, d. h. kombinierbaren Angeboten der Tages-, Nacht- und sonstiger Kurzzeitpflege, sowie Beratungsstellen für die Angehörigen zu fördern;
- darauf hinzuwirken, dass in diesen Behandlungsnetzwerken die personelle Zusammensetzung im Sinne eines „Welfare-Mixes“ (Miteinander von beruflich und professionell Pflegenden, Familien und freiwillig Engagierten) gestaltet wird.
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