Materialien und Formulare
 

Antragsformulare zur Selbsthilfeförderung

Die Selbsthilfeförderung ist seit 2008 neu geregelt.

Der Leitfaden der GKV zur Selbsthilfeförderung wurde überarbeitet. Das Ziel ist, die Selbsthilfeförderung in Deutschland transparenter zu machen, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeeinrichtungen der Krankenkassen weiter zu stärken.
Mit den Neuregelungen werden die Krankenkassen verpflichtet, ab dem Förderjahr 2010 die Höhe der bereitstehenden Fördermittel und die aus der kassenartenbergreifenden Gemeinschaftsförderung pauschal geförderter Antragssteller an geeigneter Stelle (z.B. im Internet oder in Mitgliederzeitschriften) zu veröffentlichen. Zum andern sollen Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen künftig bereits bei der Antragstellung in den Antragsunterlagen bekannt geben, welche Zuwendungen sie von Seiten weiterer Fördermittelgeber, wie zum Beispiel der Pharmaindustrie, erhalten.

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Pauschale Förderung auf Landesebene

Zu den Antragsformularen auf Pauschalförderung für die Landesverbände/-organisationen gab es von Seiten der Selbsthilfeverbände Anregungen zur Vereinfachung. Die Antragsunterlagen blieben jedoch unverändert und Sie können mit diesen Formularen Ihre Förderanträge stellen:

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Pauschale Förderung der Orts- und regionalen Ebene

Eine Neuerung bei der Förderung auf Orts- und regionaler Ebene ist das Vorhalten eines eigenen Gruppenkontos für Selbsthilfegruppen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Das aktuelle Antragsformular für die Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen auf örtlicher/regionaler Ebene finden Sie hier:

Baden-Württemberg wurde in vierzehn Förderregionen aufgeteilt. Für jede Förderregion ist eine Krankenkasse als zentraler Ansprechpartner zuständig. Die Zuordnung zu den Krankenkassen entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument:

Die Adressdaten der jeweiligen Fördergemeinschaft finden Sie hier

Die Kontaktadressen der zuständigen Krankenkassen sehen Sie hier:

Projektbezogene Förderung

Die projektbezogene Förderung muss separat bei den Kassen beantragen werden. Projektbezogene Anträge können bei einer Kasse oder ggf. auch bei mehreren gestellt werden. Es gibt keine Abgabefrist für die projektbezogenen Anträge. Es empfiehlt sich aber, diese möglichst frühzeitig zu stellen.

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