Neues aus der Sozialpolitik
Mitglieder Informationsdienst 1/05
(Juni 2005)
Den vollständige Infodienst erhalten unsere Mitgliedsverbände. Falls Sie sich mit Ihrem Verband für eine Mitgliedschaft bei der LAGH interessieren, klicken Sie bitte hier.
Frühere Infodienste können Sie hier nachlesen:
- LAGH-Infodienst 01/2002 - Auszüge (Juli 2002)
- LAGH-Infodienst 02/2002 - Auszüge (Dezember 2002)
- LAGH-Infodienst 01/2003 - Auszüge (April 2003)
- LAGH-Infodienst 02/2003 - Auszüge (Juli 2003)
- LAGH-Infodienst 03/2003 - Auszüge (November 2003)
- LAGH-Infodienst 01/2004 - Auszüge (Mai 2004)
Sie finden hier Auszüge aus den Bereichen:
- Sozialpolitische Neuerungen
- Aus den Mitgliedsverbänden der LAGH/BAGH
- Neues von der BAGH und anderen LAGH'en
- Verschiedenes
- Informationen aus dem Rechtsbereich
- Interessante Literatur
Sozialpolitische Neuerungen
Politik für Menschen mit Behinderungen auf Bundesebene
Verwaltungsvereinfachungsgesetz
Das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (kurz: Verwaltungsvereinfachungsgesetz) vom 21.03.05 hat das erst Anfang 2005 in Kraft getretene SGB XII in folgenden Punkten geändert:
- Nach Absprache können im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt auch Umzugskosten übernommen werden.
- Bei Beziehern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Geld hinzuverdienen, werden nur 70% des Einkommens bei der Berechnung der Leistung berücksichtigt, d.h. die Grundsicherung wird max. um 70% des Hinzuverdienstes gekürzt.
- Eltern eines Kindes, das Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege nach den 6. oder 7. Kapitel des SGB XII erhält, müssen max. 26 Euro monatlich an das Sozialamt zahlen und ihre Einkommensverhältnisse nicht mehr offen legen.
- Das persönliche Budget nach § 17 SGB IX kann nun auch für Leistungen beantragt werden, die in größeren Abständen als monatlich erbracht werden. Darüber hinaus wurde die sechsmonatige Bindungswirkung an das persönliche Budget gestrichen.
Die Stellungnahme der BAG Selbsthilfe (ehemals BAGH) zum gesamten Gesetzentwurf können Sie auf der Homepage abrufen: www.bag-selbsthilfe.de.
Beitragssenkungen der Krankenkassen zum 01.07.05
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind aufgrund gesetzlicher Vorgabe
zum 01.07.05 verpflichtet, ihre Beitragssätze um 0,9% zu senken. Gleichzeitig
tritt aber der Sonderbeitrag für Zahnersatz und Krankengeld (korrekt:
Zusatzbeitrag zur GKV) von 0,9% in Kraft. Während jedoch von der Senkung
sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer jeweils hälftig profitieren,
sind zur Finanzierung des Zusatzbeitrags allein die Versicherten verpflichtet.
Für die Arbeitgeber bedeutet die Neuregelung somit eine Senkung der
Lohnnebenkosten von 0,45% und für die Versicherten eine entsprechende
Mehrbelastung. Bei Minijobs bleibt der Zusatzbeitrag unberücksichtigt.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber das Recht auf Krankenbehandlung im
Ausland einer EuGH-Entscheidung angepasst und § 13 SGB V (Ausnahmen
vom Sachleistungsprinzip, Kostenerstattung) neu geregelt. Demnach haben Versicherte
grundsätzlich einen Anspruch auf Kostenerstattung für die ambulante
Behandlung durch (berechtigte) Leistungserbringer im EU-Ausland. Bei stationären
Auslandsbehandlungen besteht hingegen grundsätzlich ein vorheriges Genehmigungserfordernis
durch die Krankenkasse. Es empfiehlt sich, bei beabsichtigter Behandlung
im Ausland die konkreten Bedingungen der eigenen Krankenkasse (Satzungsregelungen)
zu erfragen
Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung durch die Arbeitsagentur?
Der Bundesbehindertenbeauftragte, Karl Hermann Haack, hat der Bundesagentur
für Arbeit die systematische Ausgrenzung behinderter Menschen vorgeworfen.
Dadurch werde das jahrelange Bemühen der rot-grünen Bundesregierung
zur Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt konterkariert.
Nach Haack hat es den Anschein, als ob Menschen mit Behinderung in die Zuständigkeit
der Sozialhilfeträger abgedrängt werden sollen. In der Konsequenz
wirke sich die Arbeitsmarktreform Hartz IV verheerend für behinderte
Menschen aus. Haack beklagt, dass weder die Optionskommunen noch die neu
gegründeten Arbeitsgemeinschaften (Arge) über die Fachleute verfügen,
um die rund 195.000 schwerbehinderten Menschen einzugliedern, obgleich sie
für diese Aufgabe eindeutig zuständig sind. Ein Hintergrundpapier
des Bundeswirtschaftsministeriums beschreibt detailliert die Aufgaben der
Argen und Optionskommunen. Mehr Informationen siehe www.markus-kurth.de/show/65003.html.
Darüber hinaus hat sich der Bildungsausschuss des Bundestags Anfang
Juni besorgt über die Förderung der beruflichen Ausbildung von
behinderten Menschen geäußert. Zwar seien die bereit gestellten
Mittel erheblich, aber doch insgesamt unzureichend. Dies zeige sich an den
sinkenden Schüler-/Ausbildungszahlen bei den Berufsförderungswerken
und an verweigerten Pflichtleistungen für behinderte Menschen. Hinzu
komme, dass die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagentur und anderen Leistungsträgern
nicht zufrieden stellend läuft.
Kurznachrichten
Bericht der Bundesregierung zur Lage behinderter Menschen
Anfang Mai hat die Bundesregierung ihren Bericht über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Den Bericht finden Sie zum Herunterladen als pdf-Datei unter www.bgms.bund.de/download/broschueren/a125.pdf .
Keine Nachzahlungen für Heimbewohner
Heimbewohner, die sowohl Taschengeld für ihren Lebensunterhalt als auch Wohngeld beziehen, können nicht mehr mit Nachzahlungen für die Jahre 2001 bis 2004 rechnen. Der Bundesrat hat am 27. Mai eine entsprechend beschlossene Gesetzesänderung des Bundestages bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die bisherige Praxis für rechtswidrig erklärt, wonach das Wohngeld gekürzt wird, wenn die Bewohner von Pflege- und Altenheimen zusätzlich eine Hilfe für besondere Lebenslagen erhalten. Die Änderung des Wohngeldgesetzes verhindert Nachzahlungen von bis zu 800 Mio. Euro.
Begleitperson im Krankenhaus
Für behinderte Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind, stellt ein Krankenhausaufenthalt ein Problem dar: das Pflegepersonal kann die Assistenz nicht leisten und das Sozialamt verweigert mit Verweis auf den Versorgungsauftrag des Krankenhauses häufig die Weitergewährung der Assistenzkosten. Eine zum 01.01.2005 in Kraft getretene Vereinbarung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Spitzenverbänden der Krankenkassen regelt nun, dass zu den allgemeinen Krankenhausleistungen auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson gehört. Für jeden Tag des vollstationären Aufenthaltes werden 45,00 Euro für Unterkunft und Verpflegung gewährt. Mehr Informationen: Inforum 1/05 auf www.forsea.de.
Geänderte Zuständigkeiten für die Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Seit 01.04.05 ist die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln für die Rundfunkgebührenbefreiung zuständig und nicht mehr die Städte und Kreise. Dieser Nachteilsausgleich für Bezieher von Grundsicherung, ALG II und behinderte Menschen mit Merkzeichen „RF” wird nur auf Antrag und ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt. Berechtigte Personen sollten daher rechtzeitig einen Folgeantrag stellen. Dieser kann auf der Internetseite www.gez.de als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Novelliertes Arzneimittelgesetz bringt neue Kennzeichnungsregelung
Die im Februar beschlossene Novellierung des Arzneimittelgesetzes führt dazu, dass künftig Name und Stärke von Arzneien in der Blindenschrift (Braille) auf Arzneimittelverpackungen anzugeben sind. Für die neue Kennzeichnungspflicht gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Oktober 2007.
Teilhabe im öffentlichen Leben sichern
... dies ist das Ziel eines CDU-/CSU-Antrags (BT-Ds 15/4927). Die Unionsfraktion regt mit ihrem Antrag Parkerleichterungen für behinderte Menschen und eine Klarstellung bei der Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln an. So soll bzgl. des Merkzeichens „B” die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung umformuliert werden in ein Recht auf eine Begleitperson. Das Recht auf Parkerleichterungen soll unter bestimmten Voraussetzungen über den „aG”-Personenkreis hinaus ausgedehnt werden.
Anmerkung:
Seit Mai 2001 können behinderte Menschen in Baden-Württemberg,
die die Voraussetzungen für das Merkzeichen „aG” nicht erfüllen,
jedoch aufgrund der Schwere ihrer Behinderung auf Erleichterungen beim Parken
angewiesen sind, bereits Ausnahmegenehmigungen erhalten. Die Parkerleichterungen
sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Politik für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg
Gesetzesvorhaben auf Landesebene
Paradigmenwechsel in der Hilfe für behinderte Menschen - KVJS fordert Ausbau ambulanter Strukturen in Baden-Württmberg
In seiner neuesten Ausgabe des „KVJS aktuell” - das Nachfolgepublikationsorgan
des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern (KVJS = Kommunalverband
für Jugend und Soziales BaWü) - wirbt Verbandsdirektor Klinger
für einen Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe: das Prinzip „ambulant
vor stationär” soll in der Praxis forciert werden. Hintergrund
des Ansinnens sind die steigenden Kosten im Bereich der Eingliederungshilfe
und die prekäre Finanzsituation der Kommunen einerseits sowie die Tatsache,
dass knapp 20.800 behinderte Menschen stationär und nur 6.300 behinderte
Menschen ambulant versorgt werden, andererseits. Laut Klinger betragen die
jährlichen Kosten für eine stationäre Versorgung ca. 45.000
Euro pro Person, bei einer ambulanten Versorgung können es bis zu 12.000
Euro weniger sein. Der Bericht betont, dass der KVJS keine „undifferenzierte
Rotstiftpolitik” verfolge. Vielmehr will man künftig verstärkt
auf das Konzept „so viel Hilfe wie nötig” und auf die Förderung
der Selbsthilfeaktivitäten setzen. Insbesondere mit Hilfe des „Persönlichen
Budgets” und dem Ausbau ambulanter Strukturen soll der Prozentsatz
der ambulant versorgten behinderten Menschen deutlich gesteigert werden.
Darüber hinaus unterstützt der KVJS die Einführung eines (Bundes-)Teilhabegeldes,
eine aus dem Bundeshaushalt steuerfinanzierte monatliche Geldleistung von
ca. 550 Euro für Menschen, die von Geburt an behindert sind oder deren
Behinderung vor den 27. Lebensjahr eingetreten ist.
Bei diesen Überlegungen gerät in Vergessenheit, wofür der
Begriff des Paradigmenwechsels in der Behindertenpolitik ursprünglich
stand: 1998 führte die rot-grüne Bundesregierung diesen Begriff
für ein neues Verständnis in der Politik für und mit Menschen
mit Behinderungen ein - sie sollten nicht mehr länger Objekt der Fürsorge,
sondern Subjekt ihrer eigenen Lebensgestaltung sein.
Aus den Mitgliedsverbänden der LAGH
„Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es”
Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte (BVKM) e.V.
hat seinen Elternratgeber „Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt
es” überarbeitet und neu aufgelegt. Die Hinweise reichen von Frühförderung über
Hilfsmittelgewährung und Pflegeleistungen bis hin zu Hilfen im Berufsleben.
Sie finden die Broschüre als Download im Internet unter www.bvkm.de in
der Rubrik „Recht und Politik”. Außerdem kann sie für
3 Euro bestellt werden beim BVKM e.V., Brehmstraße 5-7, 40239 Düsseldorf.
Neues von der BAGH und anderen LAG'en
BAG SELBSTHILFE
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH) hat einen
neuen Namen! Die Mitgliederversammlung hat am 30. April 2005 folgenden Namen
beschlossen: "BAG SELBSTHILFE” - Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE
von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen".
Mit dem neuen Namen zeigt die BAG SELBSTHILFE ein Selbstverständnis,
das seit Jahren Realität ist. Der 1967 begründete Dachverband von
Bundesorganisationen hat sich in den letzten Jahrzehnten eindeutig zu einer
bundesweiten Vereinigung von Verbänden entwickelt, die nicht die Hilfe,
sondern die Selbsthilfe in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen. Unter dem
Dach der BAG SELBSTHILFE sind mittlerweile 91 Bundesverbände, 14 Landesarbeitsgemeinschaften
und drei Fachverbände mit mehr als 1 Mio. Einzelmitgliedern zusammengeschlossen.
Darüber hinaus hat die Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt;
der erste Vorsitzende, Friedel Rinn, wurde dabei in seinem Amt bestätigt.
Mehr dazu: www.bag-selbsthilfe.de.
Modellprojekte zur Patientenberatung nach § 65b SGB V
Die erste Modellphase mit bundesweit über 30 geförderten Modellprojekten
läuft am 30.06.2004 definitiv aus. Die Spitzenverbände der Krankenkassen
(SpiKs) haben jedoch Anfang Juni eine neue Ausschreibung für einen Modellverbund
zur neutralen und unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung gestartet
(s. www.gkv.info).
Die neuen Modellvorhaben sollen am 01.01.2006 beginnen, die Bewerbung läuft
bis zum 15.09.2005. Bewerben können sich dieses Mal nur Arbeitsgemeinschaften
oder Modellverbünde (keine Einzelorganisationen), die sich aus neutralen
und unabhängigen Einrichtungen zusammensetzen und praktische Erfahrungen
auf dem Gebiet der Patientenberatung und Nutzerinformation haben.
Unter der Federführung der BAG SELBSTHILFE haben sich bereits einige
Mitgliedsverbände getroffen und erste Eckpunkte für ein gemeinsames
Konzept entwickelt. Die LAGH Baden-Württemberg ist mit von der Partie.
Deutscher Behindertenrat (DBR)
Anlässlich des Welttags der Behinderten am 03.12.2004 hat die BAG SELBSTHILFE vom VdK für ein Jahr die Leitung und das Sekretariat für den DBR übernommen. Nach außen wird der DBR durch die Sprecherin Hannelore Loskill (Vorstandsmitglied der BAG Selbsthilfe) vertreten. Mehr Informationen: www.deutscher-behindertenrat.de.
ACHSE
ACHSE steht für „Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen” und ist aus dem BAGH-Arbeitskreis „seltene Erkrankungen” hervorgegangen. Ende Februar hat die Frau des Bundespräsidenten, Eva Luise Köhler, offiziell die Schirmherrschaft für die ACHSE übernommen. Die ACHSE ist nunmehr eine Sonderorganisation innerhalb der BAG SELBSTHILFE und steht auch Nichtmitgliedern offen. Mehr über die ACHSE erfahren Sie unter www.achse-online.de. Das Statut der ACHSE können Sie direkt bei der BAG SELBSTHILFE anfordern.
Verschiedenes
Neues Beratungsangebot im Rhein-Neckar-Kreis
Der Gesundheitstreffpunkt Mannheim hat eine Patientenberatungsstelle Rhein
Neckar eingerichtet, die für Menschen aus Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis
Rat bereit hält. Seit 1. Juni gibt es jeweils donnerstags von 16-18
Uhr in Mannheim in der Alphornstr. 2a kompetente Beratung zum Thema Patientenverfügung.
Die Tel. Nr. der Beratungsstelle ist 0621/3369725.
Barrierefreier Zugang zur ARD
Die ARD wird weiterhin einen barrierefreien Zugang zu ihren Angeboten ermöglichen. Bei allen Fernsehfilmen und Serien im Hauptabendprogramm wird die ARD für Menschen mit Hörbehinderung eine Untertitelung im Videotext-Angebot einsetzen. Außerdem werden ca. 80 Fernsehfilme und 20 Spielfilme in Verfahren nach der Audiodeskription für sehbehinderte Menschen hergestellt. Phoenix verbessert durch „Tagesschau” und „heute-journal” mit Gebärdensprachdolmetscher die Teilhabe an der öffentlichen Debatte für hörbehinderte Menschen. Bedeutende Sport-Events sollen untertitelt werden.
Barrierefreie Hochschule
Das Deutsche Studentenwerk hat Eckpunkte und einen Maßnahmekatalog für eine barrierefreie Hochschule vorgelegt. Dieses Papier soll Beratern in Hochschulen und Studentenwerken künftig eine Richtschnur bieten, indem es konkrete Handlungskonzepte benennt, um behinderten Studenten die Teilhabe am Hochschulleben zu ermöglichen bzw. zu verbessern. Sie finden das Papier im pdf-Format hier.
Barrierefreie Mobilität mit der DB
Die Deutsche Bahn hat ihre Informationen für behinderte Fahrgäste
und Kunden überarbeitet. Die Broschüre oder Audio-CD „Mobil
trotz Handicap” gibt es gratis an allen DB Reisezentren, in Reisebüros
und Versorgungsämtern. Ferner ist der Service in der Mobilitätsservicezentrale
verbessert worden. Die Zentrale ist erreichbar unter Tel. 01805/512512 oder www.bahn.de/handicap .
Außerdem hat der neue Kundenbeirat der DB Hans-Joachim Wöbbeking
zu seinem Sprecher gewählt. Wöbbeking ist Vorsitzender des Bundesverbands
Polio e.V., ein Mitgliedsverband der BAG SELBSTHILFE. Der Kundenbeirat ist
ein Gremium aus 31 Vertretern unterschiedlicher Zielgruppen und versteht
sich als Bindeglied zwischen DB-Konzern und Kunden. Der Kundenbeirat ist
schriftlich zu erreichen unter: Deutsche Bahn AG, Kundenbeirat, Lennéstraße
5, 10785 Berlin.
Selbsthilfe ist wichtiger Partner
84 Prozent der Deutschen wollen im Krankheitsfall neben ärztlichem Rat auch das Informationsangebot einer Selbsthilfegruppe nutzen, so eine Emnid-Blitzumfrage im Auftrag des forschenden Arzneimittelunternehmens Janssen-Cilag. Die hohe Bedeutung, die die Deutschen der Selbsthilfe beimessen, wollen sie auch in der Gesundheitspolitik berücksichtigt wissen. So befürworteten in derselben Umfrage 72 Prozent der Befragten, dass Patienten- und Selbsthilfevertreter mit eigenem Stimmrecht an gesundheitspolitischen Entscheidungen beteiligt werden.
Büro übersetzt komplizierte Texte in „leichte Sprache”
Dieses Projekt der Lebenshilfe übersetzt komplizierte Texte von Behörden, Verträge, Bedienungsanleitungen in eine verständliche, mit Bildern unterlegte Sprache, so dass die Texte auch von Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit Lernschwierigkeiten verstanden werden können. Für Menschen die nicht lesen können oder eine Sinnesbeeinträchtigung haben, sind Hörtexte oder Videos in Gebärdensprache geplant.
Informationen geben die Übersetzerinnen Astrid Cibusch und Claudia Wessels, Büro für Leichte Sprache, Waller Heerstr. 55, 28217 Bremen, T/F: 0421/38777/-79/-99, e-mail: leichte-sprache@lebenshilfe-bremen.de.
Versicherungsschutz für behinderte Menschen
Auf Wunsch verschiedener Behinderten- und Wohlfahrtsverbände haben
die Versicherer im Raum der Kirchen - Bruderhilfe, Pax und Familienfürsorge
- den Versicherungsschutz für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien
erweitert. Dies betrifft insbesondere die Haftpflichtversicherung, die Sterbegeldversicherung
und die Unfallversicherung. Es wird auch bei Deliktunfähigkeit geleistet
und auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet.
Wegen des großen Interesses bieten die Versicherer neuerdings einen
eigenen Versicherungsdienst für behinderte Menschen an. Sie erreichen
diesen unter: Sonderbeauftragter für Menschen mit Behinderungen, Ewald
Hölscher, Waldstraße 19, 32105 Bad Salzuflen; Tel. 05222/366560, www.bruderhilfe.de/hoelscher.fmmb.
eMail: hoelscher.fmmb@bruderhilfe.de.
Förderung von Selbsthilfegruppen
Die KISS Stuttgart hat eine neue Broschüre herausgebracht, die kurz und knapp über die wichtigsten Aspekte der Förderung von Selbsthilfegruppen in Stuttgart informiert (wofür? durch wen? und wie erreichbar?). Sie kann unter Tel. 0711/6406117 angefordert oder in der Geschäftsstelle Marienstraße 9 abgeholt werden.
Informationen aus dem Rechtsbereich
Ältere Menschen
Bundesgerichtshof stärkt Menschenwürde im Altersheim
BGH Karlsruhe (AZ III ZR 399/04 vom 28.04.05). Beim Schutz alter Menschen
in Heimen vor Stürzen muss die Würde und Selbstständigkeit
der Bewohner gewahrt bleiben. Sicherungsmaßnahmen wie Bettgitter
oder gar das Festbinden kommen daher nur in Betracht, wenn hierfür
ein ganz konkreter Anlass besteht. Mit dem Grundsatzurteil wies der BGH
die Klage einer Krankenkasse auf Schadensersatz gegen ein Heim ab. Der
Streit gilt als Musterverfahren für bundesweit mehrere Tausend Fälle.
Heimträger begrüßen das Urteil.
Arzthaftung
Arzt muss Patienten eine Wahl der Therapie ermöglichen. BGH Karlsruhe (AZ VI ZR 313/03 vom 02.04.05). Ärzte müssen ihre Patienten über Alternativen der Behandlung aufklären und ihnen die Wahl einer Therapiemethode ermöglichen. Kommen Ärzte dieser zusätzlichen Aufklärungspflicht nicht nach, haften sie für die Folgen der Behandlung.
Über seltene Risiken ist aufzuklären. OLG Koblenz (AZ 5 U 41/03 vom 13.05.04). Zahnärzte müssen auch über äußerst seltene Behandlungsrisiken aufklären, wenn auf Dauer erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen.
Operation trotz fehlender Aufklärung rechtmäßig. OLG Koblenz (AZ 5 U 1086/03 vom 01.04.04). Eine Operation trotz fehlender Aufklärung über mögliche Risiken kann trotzdem rechtmäßig sein, wenn die Entscheidung des Patienten für den Eingriff ohnehin feststand.
Gesundheitspolitik
Bundessozialgericht stärkt Ansprüche kranker Arbeitsloser. BSG (AZ B 1 KR 5/03 R vom 08.12.04). Erkrankte Arbeitslose, die eine volle Stelle suchen, haben auch dann Anspruch auf Krankengeld, wenn ihr Gesundheitszustand vorübergehend nur die Ausübung eines Teilzeitjobs erlaubt. - Dadurch können sie länger Arbeitslosengeld beziehen.
Gleichstellung
Positives Urteil zur persönlichen Assistenz. VG Köln (AZ 21 L 518/04 v. 28.04.04). Der §3a BSHG stellte die ambulante Versorgung unter einen Kostenvorbehalt. So galt der Grundsatz "ambulant vor stationär" nicht, wenn eine geeignete stationäre Hilfe zumutbar und eine ambulante Hilfe mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Im §13 des seit 01.01.05 gültigen SGB XII steht im Prinzip das Gleiche, jedoch darf bei Unzumutbarkeit einer stationären Unterbringung kein Kostenvergleich vorgenommen werden. Die Frage ist jedoch, was "unzumutbar" ist. Im Falle einer jungen Frau erachtete es das Gericht als unzumutbar für sie, in eine stationäre Einrichtung zu ziehen. Begründung: dem Bestreben eines jungen erwachsenen Menschen, erstmals eine eigene Wohnung zu beziehen und sein Leben selbstständig zu gestalten, sei eine besondere Bedeutung beizumessen.
Fitnessstudio braucht barrierefreien Zugang. VGH Mannheim (AZ 3 S 171903). Die LBO schreibt u.a. vor, dass Sport- und Erholungsanlagen barrierefrei zugänglich sein müssen. Diese Vorschriften gelten auch für private Fitnessstudios.
Hilfsmittel/Kostenerstattungen
Medizinischer Fortschritt bestimmt Leistungen der Krankenkassen wesentlich mit. BSG Kassel (AZ B 1 KR 28/04 R und B 1 25/03 R vom 11.05.05). Demnach ist es gesetzeskonform, dass die Krankenkassen bis Ende 2003 die Potenzpille Viagra bezahlen mussten, der ab Anfang 2004 geltende gesetzliche Ausschluss ist aber wirksam.
Schneller Rollstuhl. BSG (AZ B 9 V 3/03 R). Der Versorgungsträger darf die Kostenübernahme für einen besonders schnellen Elektrorollstuhl nicht komplett verweigern. Es muss zumindest den Preis für das Grundmodell übernommen werden, der eventuell anfallende Aufpreis muss von der behinderten Person selbst bezahlt werden.
Anspruch auf Bewegungsfreiheit durch tragbares Sauerstoffsystem. LSG Niedersachsen-Bremen (AZ L 4 KR 217/01 vom 17.03.04). Die Bewegungsfreiheit innerhalb der eigenen Wohnung ist ein Grundbedürfnis der Lebensbetätigung, deshalb wurden der Klägerin zusätzliche Tankfüllungen mit Flüssigsauerstoff für ihr tragbares Sauerstoffsystem zuerkannt.
Lagerungsrollstuhl kein Hilfsmittel der Krankenversicherung? BSG
(AZ B 3 KR 5/03 R vom 22.07.04). Eine Krankenkasse ist nicht zur Leistung
verpflichtet, wenn der Lagerungsrollstuhl zum Ausgleich der verlorenen Geh-
und Sitzfähigkeit nur noch von untergeordneter Bedeutung sei und die
Pflege ganz im Vordergrund stehe. Zur Pflege gehörten auch aktivierende
Maßnahmen, um vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und der Gefahr
der Vereinsamung des Pflegebedürftigen entgegenzuwirken. Dafür
sei die gesetzliche Krankenkasse als Rehabilitationsträger nicht mehr
zuständig. … Da der schwerstpflegebedürftigen Klägerin
eine verantwortungsbewusste Bestimmung über das eigene Schicksal nicht
mehr möglich sei, sei sie wegen Fehlens eigengesteuerter Bestimmungsmöglichkeiten
quasi zum „Objekt der Pflege” geworden.
Die Abgrenzung zwischen der Leistungsverpflichtung der GKV und der Vorhaltepflicht
des Heimträgers verstoße auch nicht gegen das verfassungsrechtliche
Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen.
Dieses Urteil wird in der Behindertenhilfe große Besorgnis hervorrufen.
Schwenkbarer Autositz als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung? BSG (AZ B 3 KR 19/03 R und B 3 KR 15/04 R vom 16.09.04). In beiden Verfahren ist zwischen den Beteiligten die Ausstattung eines PKW mit einem schwenkbaren Autositz zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung streitig. In den Urteilen hängt nach Ansicht des BSG der Anspruch gegenüber der Krankenkasse jedoch davon ab, ob durch das Hilfsmittel ein Grundbedürfnis befriedigt wird.
Kinder/Jugendliche
Behinderungsbedingter Mehrbedarf bei teilstationärer Unterbringung. BFH (AZ VIII R 50/03 vom 24.08.04).
- §52 Abs 40 Satz 1 EStG i.d.F. des StÄndG 2003), wonach die geänderte Fassung des §32 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Pflegekinder) auf alle Fälle anzuwenden ist, in denen die Einkommenssteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist, ist über seinen Wortlaut hinaus auch auf nicht bestandskräftige Bescheide über Kindergeld anzuwenden.
- Bei der Ermittlung des notwendigen behinderungsbedingten Mehrbedarfs im Rahmen des §32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG ist der Pauschbetrag des §33b Abs. 3 EStG nicht zusätzlich zu den Leistungen der Eingliederungshilfe und dem Pflegegeld zu berücksichtigen. …
- Steht ein notwendiger behinderungsbedingter Mehrbedarf während der Zeit der häuslichen Pflege dem Grunde nach fest, ist die Höhe der Aufwendungen zur Deckung dieses Mehrbedarfs ggfs. zu schätzen. Dabei müssen die Hilfeleistungen der Eltern außer Betracht bleiben und die Beträge geschätzt werden, die bei Inanspruchnahme fremder Dienstleister angefallen wären.
- Bei einer teilstationären Unterbringung eines behinderten Kindes besteht eine tatsächliche Vermutung dahin, dass während der Zeit der häuslichen Pflege ein notwendiger Mehrbedarf mindestens in Höhe des tatsächlich gezahlten Pflegegeldes besteht.
Keine Anrechnung des Kindergeldes auf die Grundsicherung. BVerwG (AZ 5 B 47.04 vom 10.12.04). Das BVG hat klargestellt, dass das Kindergeld grundsätzlich Einkommen des Kindergeldberechtigten ist, d.h. der Person, an die es ausbezahlt wird und nicht auf den Grundsicherungsanspruch eines volljährigen Kindes angerechnet werden darf. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass das Kindergeld i.d.R. in die allgemeine Haushaltskasse fließt und daher nicht nachvollziehbar ist, dass der Betrag bzw. welcher Teil der Zuwendung explizit für das Kind ausgegeben wird. Anders verhält es sich nur, wenn das Kindergeld z.B. durch Überweisung in voller Höhe an das Kind weitergegeben wird. Seit in Kraft-Treten des SGB XII am 1.1.05 gibt es bezüglich dieser Frage keine Interpretationsmöglichkeiten mehr: So heißt es in §82 Abs. 1 SGB XII, dass „bei Minderjährigen … das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen [ist], soweit es bei diesem zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes benötigt wird.” - Dies heißt im Umkehrschluss, dass diese Regelung nicht für Volljährige gilt, für die Kindergeld bezahlt wird.
Pflege
Bundesverfassungsgericht zieht Grenze beim Elternunterhalt. (AZ 1BvR 1508/96 vom 07.06.05). Erwachsene Kinder können von den Sozialämtern nicht dazu gezwungen werden, für die Heimpflege ihrer Eltern die eigene Altersvorsorge anzutasten. Die Pflicht der Versorgung der eigenen Familie und des Aufbaus einer eigenen Altersabsicherung hat Vorrang vor der Pflicht zum Elternunterhalt. Einem Kind, das zum Elternunterhalt verpflichtet werden soll, müsse deshalb „ein seinen Lebensumständen entsprechender eigener Unterhalt” verbleiben.
Pflegeversicherung
Installation eines Aufzuges als Wohnumfeld verbessernde Maßnahme. BSG (AZ B 3 P 5/03 R vom 13.5.04). Der Einbau eines Personenaufzuges im eigenen Haus kann für eine schwer gehbehinderte, pflegebedürftige Person eine Maßnahme zur Verbesserung ihres individuellen Wohnumfeldes sein, für die von der Pflegekasse ein Zuschuss zu gewähren ist.
Interessante Literatur
Wohnen und Bauen für die Zukunft - barrierefrei. Eine Broschüre mit Projektbeispielen für barrierefreies Bauen aus ganz Baden-Württemberg. Die Broschüre enthält die Anschriften, Hintergrundinformationen und Planungsgrundlagen der vorgestellten Projekte, einen Überblick über Gesetze und Vorschriften der LBO, ein Adressverzeichnis von Bauberatungsstellen und zahlreiche Literaturhinweise. Anzufordern beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Oberste Baurechtsbehörde, Theodor-Heuss-Str. 4, 70174 Stuttgart, www.wm.baden-wuerttemberg.de.
Das Handbuch für den Vereinsvorsitzenden gibt u.a. Informationen zur Organisation von Veranstaltungen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Steuer- und Rechtsfragen und zu allen anderen wichtigen Vereinsfragen. Grundwerk (576 S., 24,80 €); Aktualisierungs- und Ergänzungsdienst 6 mal jährl. (0,255 €/Seite). Bestellung beim Verlag für die Deutsche Wirtschaft, Theodor-Heuss-Str. 2-4, 53095 Bonn, www.vereinswelt.de.
P.Brünsing, BAGH: Ratgeber Vereinsrecht. Ein praxisorientierter Leitfaden zur Gründung und Führung von gemeinnützigen Vereinen. Zu bestellen bei der BAG SELBSTHILFE (früher: BAGH), Kirchfeldstr. 149, 40215 Düsseldorf, T/F: 0211/31006/-0/-48, e-mail: info@bagh.de (Kostenanteil bitte erfragen).
Broschüre zur Erwerbsminderungsrente. Über 170.000 ArbeitnehmerInnen jährlich müssen aus gesundheitlichen Gründen Ihren Job vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Die kostenlose Broschüre informiert über den Schutz und die Rechte in dieser Situation. Erhältlich beim Bundesgesundheitsministerium, Tel. 0180/5151510 (0,12 €/min) oder www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/p_5.cfm .
Das ABC der Gesundheitsreform informiert in alphabetischer Reihenfolge und leicht verständlicher Form über die wichtigsten Änderungen. Die kostenlose Broschüre enthält darüber hinaus Auszüge aus wichtigen Gesetzen (z.B. Arzneimittelrichtlinien, Krankentransportrichtlinien, OTC-Liste) sowie weitere wertvolle Hinweise. Sie ist erhältlich gegen Einsendung eines mit 1,44 € frankierten und adressierten Rückumschlag beim BSK e.V., Postfach 20, 74238 Krautheim.
BV Lebenshilfe (Hrsg.): Ratgeber zum Persönlichen Budget. Der Ratgeber zeigt die Chancen und Risiken dieser Leistungsform und vermittelt Grundkenntnisse und Informationen zu wichtigen Rechtsfragen. 7,50 € beim BV Lebenshilfe, Raiffeisenstr. 18,35043 Marburg.T/F: 06421/491/-0/-167.
„Neuland entdecken. Wenn Menschen mit Behinderung in den Ruhestand gehen” ist ein Wegbegleiter der helfen soll, den Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand zu gestalten. Gegen 4,- € Versandkosten beim Landesverband NRW für Körper- und Mehrfachbehinderte, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, T: 0211/612098, e-mail: info@lv-nrw-km.de .
Hilfen für Heimbeiräte: Wir haben auch Rechte! ist eine Materialiensammlung zur Unterstützung von Heimbeiräten in Wohneinrichtungen insbesondere für behinderte Menschen. Unter Verwendung einer einfachen Sprache und Darstellung werden die Heimmitwirkungsverordnung sowie weitere nützliche Tipps für die Arbeit von Heimbeiräten vermittelt. Die Materialsammlung kostet 9,- € plus Versand und ist zu beziehen bei People First Deutschland e.V., Kölnische Str. 99, 34119 Kassel, T/F: 0561/728855/-5/-8, info@people1.de, www.people1.de .
Dezentralisierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Ein Grundlagenpapier des Landesausschusses für die Koordinierung von Rehabilitationsmaßnahmen in Baden-Württemberg. Bei den Wohnangeboten in Baden-Württemberg ist die Versorgung in stationären Einrichtungen vorherrschend. Es zeigt sich jedoch, dass eine stärkere Hinwendung zum Wohnen und Leben mitten in der Gemeinde nötig ist. Unter der Federführung des Sozialministeriums erarbeitete der Reha-Koordinierungsausschuss Grundsätze und Leitlinien für die Qualität stationärer Wohnangebote und zu Fragen der Dezentralisierung großer Einrichtungen in Baden-Württemberg. Das Grundlagenpapier ist zu bestellen beim Sozialministerium Bad.-Württ., Schellingstr. 15, 70174 Stuttgart (T/F: 0711/123/-0/-399), www.sozialministerium-bw.de .
S.Graumann u.a. (Hrsg.): Anerkennung, Ethik und Behinderung - Beiträge aus dem Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft. In Kontroversen über die moderne Medizin ist nicht nur die ethische und rechtliche Zulässigkeit einzelner Verfahren wichtig, sondern auch die Veränderung von sozialen Werten, Normen und Weltbildern. Im Mittelpunkt des Sammelbandes steht dieser kulturelle Wandel. Es wird aus ethischer, rechtlicher, medizinischer, sozial- und kulturwissenschaftlicher Sicht thematisiert, welche Folgen er auf die Anerkennung insbesondere von Menschen mit Behinderung hat. LIT-Verlag, Münster. ISBN 3-8258-8322-1, 19,90 € plus Versandkosten beim IMEW, T/F: 030/293817/-70/-80, info@imew.de, www.imew.de .
S.Graumann u.a. (Hrsg.): Patient - Bürger - Kunde. Soziale und ethische Fragen des Gesundheitswesens. Das Buch will einen Beitrag zur aktuellen Debatte der Gesundheitsreform leisten. Einerseits wird konkret die jetzige Situation, insbesondere die von Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen beschrieben. Andererseits liefern die Autorinnen und Autoren aus unterschiedlichen Disziplinen Vorschläge zur gerechten Gestaltung des Gesundheitssystems unter aktuellen ökonomischen Verhältnissen. Sie zeigen auf, dass Reformen und die Achtung der Rechte der Patienten vereinbar sind, wenn Rationalisierungs-, Priorisierungs- und Finanzierungsmodelle entwickelt werden, die ethische Grundsätze -und nicht lediglich einen maximalen Nutzen- zur Grundlage haben. LIT-Verlag Münster, 19,90 €, ISBN 3-8258-8206-3.
U.Hinrichs u.a.: Auf dem Rücken der Patienten - Selbstbedienungsladen Gesundheitssystem. Mit Beiträgen von Horst Seehofer, Karl Lauterbach und Diether Thomae. Das deutsche Gesundheitswesen gehört zu den kompliziertesten der Welt. Die Gesundheitsreform hat es nicht geschafft, wirklich strukturelle Veränderungen herbeizuführen, und die Macht von Funktionären, Lobbyisten und Verbänden zu brechen. Die Probleme sind immens, und kein Bereich des Systems ist davon ausgenommen. Die Autorinnen (die für die ZDF-Sendung "Frontal 21" die gesundheitspolitischen Entwicklungen verfolgt haben) wollen aufklären und legen gut verständlich dar, wie das deutsche Gesundheitssystem funktioniert, wer mit wem abrechnet, wer die Preise festlegt und wie die mächtigen Gremien des Selbstverwaltenden Gesundheitssystems an der Politik vorbei agieren - ohne Kontroll- und Einflussmöglichkeiten der Versicherten. 14,90 €, ISBN 3-86153-347-2, Verlag Ch.Links.
BMGS: Der Bericht über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe stellt die Lebenssituation behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ausführlich dar. Themenbereiche sind: Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Pflege. Darüber hinaus ein Bericht über die Wirksamkeit der seit 1998 von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen. Für 13,60 € plus Versandkosten beim Bundesanzeiger Verlag, Parlamentsdrucksachen, Postfach 100534, 50445 Köln, per Fax: 0221/97668-344, Download: www.bmgs.bund.de .
Robert-Koch-Institut und Statistisches Bundesamt: Die Gesundheitsberichterstattung des Bundes zu Brustkrebs enthält Daten und Fakten zum Thema Brustkrebs. Im Mittelpunkt der derzeitigen gesundheitspolitischen Diskussion stehen die weitere Verringerung der Sterblichkeit sowie die Verbesserung und Qualitätssicherung von Früherkennung und Therapie. Das Themenheft ist kostenlos zu bestellen unter gbe@rki.de .
Die Broschüre Frühförderung ist ein Verzeichnis aller Einrichtungen und Stellen in Deutschland, die Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder anbieten. Zu entnehmen sind jeweils die Anschrift, der Träger und eine Kurzinformation über das jeweilige Angebot. Eine Kurzbeschreibung sowie die Bestellmöglichkeiten finden Sie unter www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/p_6.cfm .
Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es. Die überarbeitete und neu aufgelegte Broschüre zeigt, welche Hilfen Eltern behinderter Kinder und behinderte Menschen in Anspruch nehmen können: von der Frühförderung über die Hilfsmittelgewährung und die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit bis hin zu Hilfen im Berufsleben. Ausserdem geht sie auf die Änderungen ein, die sich durch das am 1. Januar in Kraft getretene neue Sozialhilferecht ergeben. Für 3,- € (incl. Porto + Verpackung) zu bestellen beim BV für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. "Elternratgeber", Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf. Download: www.bvkm.de, Rubrik "Recht und Politik".
Conny Rapp: Außergewöhnlich. Ein Bildband, der mit originellen und wertvollen Texten 15 Mütter mit ihren Kindern porträtiert, die alle ein Chromosom mehr (46 plus) haben. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.46plus.de.