Diskussionspapier der LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg zu einem inklusiven Bildungssystem und zur Umsetzung des Landesschulgesetzes

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet alle Vertragsstaaten zur Realisierung eines inklusiven Schulsystems. Dieser menschenrechtliche Grundsatz ist schrittweise umzusetzen. 2009 hat auch die Bundesrepublik Deutschland diese Konvention unterschrieben.

Baden-Württemberg hat seit 2015 ein neues Schulgesetz und die Bildungspläne entsprechend angepasst und weiterentwickelt. Damit sind die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen für die Umsetzung des Landes-Schulgesetzes und seiner Konkretisierung in den Bildungsplänen. Dies beinhaltet die notwendigen sachlichen und personellen Rahmenbedingungen und deren verlässliche Finanzierung. 

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet alle Vertragsstaaten zur Realisierung eines inklusiven Schulsystems. Dieser menschenrechtliche Grundsatz ist schrittweise umzusetzen. 2009 hat auch die Bundesrepublik Deutschland diese Konvention unterschrieben.

Baden-Württemberg hat seit 2015 ein neues Schulgesetz und die Bildungspläne entsprechend angepasst und weiterentwickelt. Damit sind die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen für die Umsetzung des Landes-Schulgesetzes und seiner Konkretisierung in den Bildungsplänen. Dies beinhaltet die notwendigen sachlichen und personellen Rahmenbedingungen und deren verlässliche Finanzierung.

In der laufenden Legislaturperiode sind nun konkrete strukturelle und personelle Verbesserungen hin zu einem inklusiven Schulsystem umzusetzen. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sind bereitzustellen. Angesichts der derzeitigen belastenden Situation für Alle an den Schulen besteht dringender Handlungsbedarf.

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