Unter diesem Motto rief ein „Bündnis von Betroffenen- und Verbraucherschutzverbänden“ zur Kundgebung am 3.12. 2025 vor dem Landtag auf. Anlass war die öffentliche Anhörung des Gesetzesentwurfes zur Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG), das das Sozialministerium als eine erfolgreiche „Entbürokratisierungs- Initiative“ präsentiert.
Aus Sicht des Bündnisses - zu dem sich 13 Verbände aus Pflege, Behindertenhilfe und Selbsthilfe zusammengefunden haben - verfehlt der Gesetzentwurf dieses Ziel deutlich.
Die tatsächlichen Entlastungen für Pflegekräfte und Einrichtungen bleiben marginal. Stattdessen werden Patientenschutz, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Pflegebedürftigen massiv eingeschränkt – im Einzelfall sogar vollständig aufgekündigt.
Kernkritik des Bündnisses
Das TPQG baut ordnungsrechtliche Mindeststandards für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Heimmitwirkungsrechte ab. Dies führt nicht zu einer Stärkung der Pflege, sondern zu einer Schwächung der Qualitätssicherung.
Besonders gravierend trifft dies Ambulant betreute Wohngemeinschaften. Sie sollen künftig keiner ordnungsrechtlichen Kontrolle mehr unterliegen . Qualitätsanforderungen und -vorgaben bis hin zur Pflicht der Vorlage eines Konzeptes soll es nicht mehr geben. Für die teils schwerstpflegebedürftigen BewohnerInnen gibt es künftig keine Anlaufstelle für Beschwerden mehr. Es droht ein Rückgang der Versorgungsqualität und mehr Risiken für Pflegebedürftige.
Für Bewohner*innen von Pflegeheimen sieht das Gesetz eine weitgehende Entkernung der Heimmitwirkung vor. Mit der künftig unverbindlichen Ausgestaltung verlieren Bewohner*innen eines ihrer wichtigsten Beteiligungs- und Kontrollinstrumente – mit Folgen für Selbstbestimmung, Konfliktlösung und gelebte Teilhabe im Alltag.
Das Bündnis warnt: Unter dem Etikett der Entbürokratisierung wird ein Gesetz vorgelegt, das nicht die Pflege entlastet, sondern Qualitätsstandards und Schutzrechte abbaut. Die Risiken für Qualität, Teilhabe und Schutz sind erheblich, während echte bürokratische Erleichterungen in der Pflegepraxis nahezu gegen null gehen.
Forderungen des Bündnisses TPQG
- Sicherstellung des Patientenschutzes für BewohnerInnen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften
- Rechtlich verbindliche Vorgaben für Mindeststandards in ambulant betreute Wohngemeinschaften
- Sicherung der Heimmitwirkung als verbindliches Beteiligungsinstrument
Maßnahmen, die echte und nachweisbare Entlastung in der pflegerischen Versorgung bewirken – nicht nur innerhalb der Behörden
zur Pressemitteilung hier (PDF)



