„Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer aus der Nachbarschaft sowie aus dem Freundes- und Bekanntenkreis bilden einen wichtigen, unverzichtbaren Baustein im ambulanten Unterstützungsmix“ sagte Sozialminister Manne Lucha am Mittwoch (11.Dezember) in Stuttgart. „Durch die jetzt im Kabinett beschlossenen Änderungen der Unterstützungsangebote-Verordnung können die Pflegebedürftigen den
Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung für die Alltagsunterstützung nun auch für ehrenamtliche Einzelhelfende einsetzen“, so Lucha.
Bürokratiearmes Verfahren ermöglicht einen leichten Zugang. Außerdem entfällt die Schulungsanforderung, da jeder Engagierter in eigener Verantwortung am besten beurteilen kann, ob sie oder er Extra-Schulungen benötigt, um Hilfe und Unterstützung zu leisten.
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