Erklärung zur Barrierefreiheit
Der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg e.V. ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des LAG Selbsthilfe e.V., erreichbar unter www.lag-selbsthilfe-bw.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Satzung (PDF)
- Flyer LAG (PDF)
- Beitrittserklärung (PDF)
- Mitgliedsbeitrag Übersicht (PDF)
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
Bis Erläuterungen in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden. Bieten wir die Möglichkeit über einen Button die Inhalte der Website in einfache Sprache zu übersetzen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.09.2024 erstellt.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.lag-selbsthilfe-bw.de auffallen, dann können Sie sich bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular.
Sie können uns auch per Post kontaktieren:
Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE behinderter Menschen Baden-Württemberg e.V.
Kriegerstraße 3
70191 Stuttgart
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie uns über die oben genannten Kontaktangaben darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.