Patientenbeteiligung nach §140f SGB V

§140f des Sozialgesetzbuchs V (zur Gesetzlichen Krankenversicherung) von 2004 schreibt gesetzlich vor, dass Patientinnen und Patienten an den Beratungen über Fragen der medizinischen Versorgung beteiligt werden müssen.
Die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter werden von den „maßgeblichen Patienten- und Selbsthilfeverbänden nach §140f SGB V“ entsandt und haben auf allen Ebenen ein Mitberatungsrecht, teilweise ein Antragsrecht und das Recht auf Anwesenheit bei der Beschlussfassung.
Die LAG SELBSTHILFE ist von den maßgeblichen Selbsthilfe- und Patientenorganisationen in Baden-Württemberg beauftragt, das Entsendungsverfahren der sachkundigen Personen in Baden-Württemberg zu koordinieren und als Geschäftsstelle für die Patientenvertretung zu fungieren. Seit 2004 ist sie Bindeglied zwischen Bundes- und Landesebene, sowie zwischen Zulassungseinrichtungen und Patientenverbänden und fungiert als Ansprechpartnerin für die einzelnen Patientenvertreter.
Darüber hinaus betreut sie den mehrmals im Jahr tagenden Koordinierungsausschuss, der die sachkundigen Personen einvernehmlich benennt und offene Fragen bei der Umsetzung der Patientenbeteiligung erörtert. Auch die Organisation von Austausch-Treffen der Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter ist für den Erfahrungsaustausch wichtig und ergänzt die Arbeit des Koordinierungausschusses.


Personen für die Besetzung der Zulassungs- und Berufungsausschüsse in Baden-Württemberg werden laufend gesucht!
Für die vielfältigen Aufgaben und bedingt durch stetigen Wechsel in den verschiedenen Gremien werden vor allem für die 16 Berufungs- und Zulassungsausschüsse in den einzelnen Bezirken der Kassenärztlichen Vereinigungen laufend Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter gesucht. Das Bewerbungsverfahren verläuft formlos, über die Benennung entscheidet der Koordinierungsausschuss.

Möchten Sie sich als Patientenvertreterin oder Patientenvertreter engagieren?
Hier finden Sie vertiefende Informationen
zu den Gremien der Patientenbeteiligung
zur Patientenbeteiligung auf Bundesebene
zur Patientenbeteiligung in Baden-Württemberg

Wenn Sie an einer Mitarbeit interessiert sind, melden Sie sich bitte in unserer Geschäftsstelle.

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