Gremien der allgemeinen Sozial- und Behindertenpolitik

In diese Gremien bringen Vertreterinnen und Vertreter aus den Mitgliedsverbänden sowie Vorstandsmitglieder und Gechäftsführung der LAG SELBSTHILFE die Interessen behinderter und chronisch kranker Menschen und deren Angehöriger ein.


Landes-Behindertenbeirat
Zentrales Thema des Landes-Behindertenbeirats ist seit seiner Gründung im Jahr 2009 u.a. die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg sowie die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Die LAG SELBSTHILFE lädt die für den Landes-Behindertenbeirat benannten VerbandsvertreterInnen der Selbsthilfe regelmäßig vor den Sitzungen zum „Betroffenen-Gremium“ ein, in dem Anliegen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausgetauscht und auch eigene Anliegen und Themen für die Beratung im Landes-Behindertenbeirat vorbereitet und eingebracht werden.


Widerspruchs-Ausschuss nach §202 SGB IX beim Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS). Der Ausschuss entscheidet über Widersprüche gegen Bescheide des Integrationsamtes, die auf Grund des SGB IX erlassen wurden (u.a. Kündigungen, begleitende Hilfen am Arbeitsplatz). Die in der LAG SELBSTHILFE zusammengeschlossenen Verbände werden in diesem Gremium durch Jutta Pagel-Steidl (Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.) als stellvertretendes Ausschussmitglied vertreten.


Teilhabe-Beirat Baden-Württemberg beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Das Gremium unterstützt die Weiterentwicklung und Vereinheitlichung von Standards, Strukturen und Regelungen zur Integration behinderte Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in den allgemeinen Arbeitsmarkt, u.a. durch die „Aktion 1000 - Perspektive 2020“. Das Netzwerk bündelt die fachlichen Entwicklungen und erarbeitet Entscheidungsvorschläge für die jeweiligen Leistungsträger.

Zur fachlichen Unterstützung des Teilhabe-Beirats wurden die Arbeitsausschüsse „Schulen“, „Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)“, „Übergänge“ und „Berufsausbildung“ gebildet. Neben der LAG SELBSTHILFE und mehreren Mitgliedsverbänden sind in diesem Gremium die Landesministerien „Kultus, Jugend und Sport“, „Arbeit und Soziales“, der Kommunalverband für Jugend und Soziales Bad.-Württ., Landkreistag und Städtetag, die Bundesagentur für Arbeit, das Regierungspräsidium Karlsruhe, die Liga der freien Wohlfahrtspflege sowie je zwei Vertreter/innen der Arbeitsausschüsse vertreten.


Beratender Ausschuss für behinderte Menschen nach §186 SGB IX beim Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS). Der Ausschuss unterstützt das Integrationsamt bei der Durchführung der besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Arbeitsleben und wirkt bei der Vergabe der Mittel aus der Ausgleichsabgabe mit. Die LAG SELBSTHILFE (vertreten durch die Vorstandsmitglieder Ines Vorberg und Ulrich Schwarz) bringt neben anderen Behindertenorganisationen die Interessen der Menschen mit Behinderung in dieses Gremium ein. Weitere Mitglieder sind Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der Arbeitsagentur und des Landes Baden-Württemberg.


Fachbeirat Ambulant unterstütze Wohnformen (FaWo) bem KVJS.
Alternative Wohnformen, die der eigenen Häuslichkeit nahe kommen und in denen ein selbstbestimmtes Leben möglich ist, entsprechen den Wünschen von vielen Menschen mit Behinderung und auch älterer Menschen mit Unterstützungsbedarf. Das 2014 in Baden-Württemberg in Kraft getretene Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) trifft Regelungen zu ambulant unterstützten Wohnformen.
Die „Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen“ berät Kreise, Kommunen, Träger, Verbände, Initiativen, interessierte Bürger und Wohnraumanbieter bei der Umsetzung des WTPG und beim Auf- und Ausbau einer zukunftsfähigen und innovativen Neuausrichtung der Wohn- und Pflegelandschaft im Land.
Die Fachstelle wiederum wird vom „Fachbeirat Ambulant unterstützte Wohnformen“ beraten. In diesem Fachbeirat bringen die LAG SELBSTHILFE und weitere VertreterInnen aus den Mitgliedsverbänden die Anliegen, Bedürfnisse und Sichtweisen der Menschen mit Behinderung ein.

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