Gremien des Gesundheitswesens

Nach Inkrafttreten des Landesgesundheitsgesetzes (Gesetz zur Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und der Vernetzung aller Beteiligten des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg - LGG) sind weitere gesundheitspolitische Gremien entstanden, an denen Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe und der Patienten beteiligt sind. Durch das LGG wird das Zusammenwirken von Land und Kommunen im Bereich des Gesundheitswesens gestärkt und die sektorenübergreifende Zusammenarbeit der Akteure des Gesundheitswesens intensiviert. Es enthält Beteiligungsformen, durch die Bürgerinnen und Bürger sowie Patientinnen und Patienten frühzeitig in Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen werden sollen. Durch die Vernetzung der verschiedenen Akteure des Gesundheitswesens sollen Bedarf und Angebot besser identifiziert und aufeinander abgestimmt werden. Darüber hinaus soll die verstärkte Kommunikation zwischen Land und Kommunen zu einer besseren Versorgung im ambulanten und stationären Bereich sowie zu verbesserten Angeboten bei Gesundheitsförderung, Prävention und Pflege führen. Die LAG SELBSTHILFE organisiert auch für diese Gremien die Benennung von sachkundigen Personen aus dem Kreis der Selbsthilfe und der Patienten.


Landesgesundheitskonferenz nach §4 LGG
Die Landesgesundheitskonferenz ist das zentrale Gremium auf Landesebene und tagt einmal jährlich unter dem Vorsitz des Ministeriums für Soziales und Integration. Dem Gremium gehören neben den VertreterInnen der Selbsthilfe und Patienten VertreterInnen von Leistungserbringern und Kostenträgern, Heilberufekammern, Wissenschaft, kommunalen Landesverbänden und kommunalen Gesundheitskonferenzen, öffentlichem Gesundheitsdienst, Berufsverbänden der Gesundheits- und Pflegeberufe, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden jeweils mit Stimmrecht an. Die Landesgesundheitskonferenz begleitet die Umsetzung des Gesundheitsleitbilds Baden-Württemberg und spricht Empfehlungen zu Themen der Gesundheitsförderung und Prävention, medizinischen Versorgung sowie Pflege aus. Sie verfolgt das Ziel der Weiterentwicklung des baden-württembergischen Gesundheitswesens unter dem Blickwinkel der Vernetzung, Regionalisierung und Patientenorientierung. Dabei arbeitet sie eng mit weiteren gesundheitspolitischen Fachgremien zusammen (u.a. mit dem Landesausschuss für Gesundheitsförderung und Prävention nach §8 LGG, dem Landeskrankenhausausschuss nach §9 Landeskrankenhausgesetz, dem Landespflegeausschuss nach §2 Landespflegegesetz, dem Sektorenübergreifenden Landesausschuss nach §6 LGG und der „AG Patienteninteressen“). Die benannten VertreterInnen von Selbsthilfe und Patienten nehmen an den Sitzungen der Landesgesundheitskonferenz mit Stimmrecht teil.


Landesausschuss für Gesundheitsförderung und Prävention nach §8 LGG
Der Landesausschuss vernetzt alle Akteure im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention und befasst sich mit landesweiten Strategien und Programmen zur Gesundheitsförderung und Prävention. Er erarbeitet entsprechende Empfehlungen und Schwerpunktthemen (u.a. Gesundheit am Arbeitsplatz, Einbeziehung von Migranten, Einbindung bestehender Strukturen, Zielgerichtete Nutzung von Ressourcen). Derzeit sind Mitglieder im Ausschuss Bärbel Handlos (LAG KISS, Vertreterin der Patienten) und Hubert Seiter (LAG SELBSTHILFE, Vertreter der Selbsthilfe).


Landeskrankenhausausschuss nach §9 LGG
Der Landeskrankenhausausschuss soll bei der Krankenhausplanung und Aufstellung von Investitionsprogrammen einvernehmliche Regelungen mit den Ausschussmitgliedern (Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, Landesverbände der Krankenkassen) herbeiführen. Grundlage ist das Landeskrankenhausgesetz, dessen Zweck es ist, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern sicherzustellen sowie eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten im Krankenhaus zu gewährleisten. Mitglieder sind neben den Patientenorganisationen der Selbsthilfe die Vertreter der Krankenhausgesellschaften, Kommunen, Berufsverbände, Krankenkassen und Gewerkschaften. Stimmberechtigte Mitglieder der Selbsthilfe und der Patienten sind derzeit Brigitte Stähle (LV Mukoviszidose) und Rolf Seltenreich (Sozialverband Deutschland) als Vertreter der Patienten.


Sektorenübergreifender Landesausschuss nach §6 Landesgesundheitsgesetz (sowie §140f SGB V)
Der Ausschuss umfasst alle an der Steuerung der Gesundheitsversorgung maßgeblich beteiligten Akteure im Land auf oberster Ebene. Hier werden wichtige Fragen der Gesundheitsversorgung sektorenübergreifend und patientenbezogen analysiert. Der Ausschuss gibt Empfehlungen zur gesundheitlichen Versorgung und Entwicklung medizinischer Versorgungsstrukturen und insbesondere zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen. Die Vertreter von Selbsthilfe und Patienten nehmen mit Stimmrecht teil (Reinhard Dralle, Dt. Vereinigung Morbus Bechterew e.V. und Rolf Seltenreich, Sozialverband Deutschland).


Landespflegeausschuss nach §92 SGB XI
Der Ausschuss berät über alle Belange einer qualitätsgesicherten Pflege für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung (u.a. über die Finanzierung und den Betrieb von Pflegeeinrichtungen). Im Landespflegeausschuss sind Pflegekassen, kommunale Landesverbände, Leistungserbringer, Pflegeberufe, Vertreter der von Pflegebedürftigkeit Betroffenen sowie Vertreter niedergelassener Ärzte, Krankenhäuser und des Landes Baden-Württemberg vertreten. Als VertreterInnen der Pflegebedürftigen sind derzeit im Gremium beteiligt: die LAG SELBSTHILFE, die Alzheimer-Gesellschaft Baden-Württemberg, der Landesverband der Angehörigen psychisch Kranker, der Landesverband der Lebenshilfe, der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen, der Landesseniorenrat, der Landesverband Psychosozialer Hilfsvereinigungen sowie der VdK. In vorbereitenden Gesprächen stimmen diese sich vor jeder Sitzung über zentrale Anliegen und Positionen miteinander ab.


Arbeitsgemeinschaft Patienteninteressen
Im Rahmen der Gesundheitspolitik für Baden-Württemberg gibt es einen völlig neuen Ansatz: Das Gesundheitswesen soll in allen Handlungsfeldern bürger- und patientenorientierter werden. Für die medizinische und pflegerische Versorgung in den jeweiligen Regionen müssen passgenaue Lösungen entwickelt und die Interessen der Patientinnen und Patienten einbezogen werden. Entsprechend sind in den Fachgremien des Landes Baden-Württemberg (u.a. LAG Sucht, Sektorenübergreifender Landesbeirat, Landesbeirat Schmerzversorgung, Landesbeirat Onkologie, Landesbeirat Hospiz und Palliativversorgung, Landesarbeitskreis Psychiatrie, Aktionsbündnis Organspende) Vertreterinnen und Vertreter von Patienten beteiligt.
Langfristiges Ziel der Gesundheitspolitik in Baden-Württemberg ist die Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger im Gesundheitswesen sowie die Befähigung auf dem Weg zum mündigen Patienten.
Die Arbeitsgemeinschaft untersucht und bewertet die diesem Ziel zugrundeliegenden Fragestellungen. Im Fokus stehen die Erfahrungen und Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten als „Experten für ihre Gesundheit“ sowie die daraus abgeleiteten Bedarfe. Hieraus und vor dem Hintergrund der Eigenverantwortung bzw. des Selbstmanagements sollen im Dialog von Patientinnen und Patienten, Leistungserbringern und Kostenträgern Maßnahmen für eine partizipative Gestaltung der Gesundheitsversorgung abgeleitet werden.
Mitglieder sind Hubert Seiter, Brigitte Stähle und Frank Kissling (LAG SELBSTHILFE), die die Belange der Patienten in diesem Gremium vertreten.


MDK Beirat nach §279 (4a) SGB V
Die Einrichtung des Beirates im Jahr 2016 resultiert aus dem "Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz)". Das Gremium besteht jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der maßgeblichen Verbände der Pflegeberufe. Sie beraten den Verwaltungsrat im MDK Baden-Württemberg bei seinen Entscheidungen und unterstützen durch Vorschläge und Stellungnahmen. Die LAG SELBSTHILFE hat die Benennung der VertreterInnen der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen gemäß der Pflegebedürftigen-Beteiligungsverordnung koordiniert. Die Benennung erfolgte durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg. Sprecherin des Beirats ist Jutta Pagel-Steidl (LV Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Bad.-Württ. e.V.). Sie nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil und bringt dort die Vorschläge und Stellungnahmen des Beirates ein.


Beirat Digitalisierung in Medizin und Pflege
beim Ministerium für Soziales und Integration unter der Leitung des Sozialministesrs. Der Beirat begleitet die Digitalisierung im Gesundheitswesen und hat eine strukturierende und transparente Diskussions-, Kommunikations- und Vernetzungsfunktion. Er soll wichtige Impulse setzen für die Weiterentwicklung und nachhaltige Implementierung digitaler Entwicklungen in unserem Gesundheitssystem. Das Gremium begleitet auch die baden-württembergische „Strategie zur Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung in Baden-Württemberg“. Als Vertreter der Selbsthilfe bringt Hubert Seiter (LAG SELBSTHILFE) die differenziere Sichtweise von Patientinnen und Patienten zu Chancen und Risiken der Digitalisierung in Medizin und Pflege mit ein.

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