Selbsthilfeförderung nach §20h SGB V


Informationen und Unterlagen zur Antragstellung.

Landes- und örtliche Ebene
Auf der gemeinsamen Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg finden Sie Informationen zur Selbsthilfeförderung auf Landes- sowie örtlicher Ebene (Rahmenbedingungen, Fristen, Antragsformulare).

Bundesebene
Auf der Internetseite der BAG SELBSTHILFE finden Sie Informationen zum Förderverfahren der GKV für Bundesorganisationen der Selbsthilfe.


Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung
In Baden-Württemberg hat sich bereits sehr früh eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V mit Vertretern der Kassen und der Selbsthilfe konstituiert. In den halbjährlichen Sitzungen der ARGE Selbsthilfeförderung werden aktuelle Erfahrungen und Zahlen ausgetauscht, inhaltliche Themen besprochen und offene Fragen geklärt. Die LAG SELBSTHILFE ist durch Frank Kissling und Dr. Klaus G. Wolff (Bad. Blinden- und Sehbehindertenverein) in beratender Funktion an der Weiterentwicklung der Förderpraxis auf der Länderebene beteiligt. Als Vertreterin der Selbsthilfe setzt sie sich für eine Anerkennung der Vielfalt der Selbsthilfestrukturen ein. Darüber hinaus ist den Vertretern der Selbsthilfe ein möglichst unbürokratisches und anwenderfreundliches Verfahren bei der Antragstellung wichtig. Dies soll sich auch bei der Weiterentwicklung der Förderkriterien für die Vergabe der Fördermittel durch die Krankenkassen niederschlagen.
Die LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg wirkt bei der Vergabe der Mittel aus der Selbsthilfeförderung der Krankenkassen an die Landesorganisationen beratend mit.

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