Ehrenamtliche Richter an den Sozialgerichten in Baden-Württemberg

Die LAG SELBSTHILFE ist seit 2004 berechtigt, aus ihrem Verbandsbereich bzw. aus dem Bereich der Selbsthilfe behinderter Menschen ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den Sozialgerichten im Land (Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Reutlingen, Stuttgart, Ulm) sowie für das Landes-Sozialgericht Baden-Württemberg vorzuschlagen.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter unterstützen die hauptamtlichen Richterinnen und Richter bei der Urteilsfindung in den verschiedenen Kammern (Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung sowie Angelegenheiten des Entschädigungs-/Behindertenrechts) der Sozialgerichte.
Die LAG SELBSTHILFE führt eine Kandidatenliste und dient als zentrale Anlaufstelle für neue Berufungsvorschläge. Für Neubesetzungen in den einzelnen Gerichtsgebieten werden laufend Persönlichkeiten gesucht, die in der Lage sind, dieses Amt auszuüben. Aus den Mitgliedsverbänden können jederzeit geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden.
Für die Berufung müssen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter verschiedene persönliche Voraussetzungen erfüllen.
Informationen zum Berufungsverfahren an die Sozialgerichte in Baden-Württemberg.

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