Patientenbeteiligung
Patienten eine Stimme zu geben und sie an wichtigen Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene zu beteiligen, war Ziel des Modernisierungsgesetzes für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vom 01.01.2004. Hier wurde rechtlich festgelegt, dass und wie eine Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen im Gesundheitswesen zu erfolgen hat.
Das Recht, Patientenvertreter in den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA – hier werden die wesentlichen Entscheidungen für das Gesundheitswesen diskutiert und getroffen) zu entsenden, wurde den maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene zugebilligt.
Diese sind derzeit:
- Deutscher Behindertenrat (DBR)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen (BADP)
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Den entsendeten Vertretern steht in den Ausschüssen und Gremien ein Mitberatungs- und Antragsrecht zu, allerdings kein Stimmrecht. Sie haben die Möglichkeit, durch Wortmeldungen und Beiträge die Sichtweise der betroffenen Menschen darzulegen und wichtige Argumente dafür oder dagegen einzubringen und die Entscheidungen so zu beeinflussen. Die Mitarbeit erfolgt ehrenamtlich.
Auf Landesebene sind ähnliche Strukturen entstanden. Auch hier übernehmen es Patientenvertreter, in den Gremien und Ausschüssen, Aspekte in die Diskussion einzubringen und zu vertreten, die die Perspektive der Patienten widerspiegeln. Die Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung wird erwartet.
Maßgebliche Organisationen, die in Baden-Württemberg Patientenvertreter benennen dürfen, sind:
- Fachgruppe Selbsthilfe im PARITÄTISCHEN
- Landesarbeitsgemeinschaft der Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen in Baden-Württemberg - LAG KISS
- Landesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen - LAGP
- Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Baden-Württemberg e.V. - LAG SELBSTHILFE
- Sozialverband Deutschland - SoVD
- Sozialverband - VdK
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Um Patientenvertreter zu werden, durchläuft man ein Akkreditierungsverfahren und wird danach einvernehmlich vom Koordinierungsausschuss (KooA) auf Landesebene für ein Gremium oder ein Beratungsthema benannt. Zudem ist eine Offenlegungs- und eine Verpflichtungserklärung seitens des Bewerbers erforderlich.
Detailliertere Informationen zum Verfahren erhalten Sie hier: koordinierungsstelle-patv@lag-selbsthilfe-bw.de
Wir unterstützen Sie in Ihrem ehrenamtlichen Engagement mit regelmäßigen Fortbildungen und Informationen, geben Ihnen Raum zum Austausch mit anderen Patientenvertretern und sind für Fragen gerne für Sie da.
Kontakt
Koordinierungsstelle Patientenbeteiligung Baden-Württemberg
In Trägerschaft der LAG-Selbsthilfe BW e.V.
Brigitte Stähle
Kriegerstr. 3
70191 Stuttgart
E-Mail: koordinierungsstelle-patv@lag-selbsthilfe-bw.de
Telefon mob. 0157 832 702 74