Wer kann Mitglied werden?

Die Mitgliedschaft bei der LAG SELBSTHILFE können Verbände beantragen, die die Belange der Menschen mit Behinderungen vertreten und fördern:

  • Verbände, die auf der Landesebene in einem Landesverband oder zumindest auf Regierungsbezirksebene in Baden-Württemberg organisiert sind.
  • Verbände, die der BAG SELBSTHILFE angehören, jedoch auf der Landesebene nicht organisiert sind.
  • Verbände, die nur auf Bundesebene organisiert sind.
  • Auf Dauer angelegte örtliche und überörtliche Arbeitsgemeinschaften, die überwiegend die Belange von Menschen mit Behinderung, deren Angehörigen und Freunde vertreten, können eine kooptierte Mitgliedschaft anstreben (LAG Satzung §4, Abs.§).

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

Der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag beläuft sich derzeit in Abhängigkeit der Verbandsgröße zwischen 375,- Euro bis max. 500,- Euro.


Antrag auf Mitgliedschaft

Bitte bewerben Sie sich formlos, weitere ausführliche Informationen u.a. zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft, zum Mitgliedsbeitrag und zum Bewerbungsverfahren finden Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier.
Für telefonische Rückfragen ist unsere Geschäftsstelle gerne für Sie da: 0711/2511810

zum Seitenanfang